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Reiseversicherung für Ausländische Gäste bis zu 185 Tagen

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Reisedaten

Wann soll Ihr Versicherungsschutz beginnen?

Der Abschluss der Reiseversicherung muss spätestens am fünften Tag nach Einreise erfolgen. Der Versicherungsbeginn darf in diesem Fall nicht in der Zukunft liegen. Wenn Sie noch nicht eingereist sind, muss das Einreisedatum gleich dem Versicherungsbeginn sein.
Sie können mit dieser Versicherung einen Aufenthalt von maximal 185 Tagen absichern. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie.

Wer wird versichert?

Wer kann sich versichern?

Wir versichern Gäste bis zum 65. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Schweiz haben und die in die Schweiz oder mit einem von Schweizer Behörden ausgestellten Schengen-Visum in einen Schengen-Staat einreisen.

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Produktinformationen