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Annullationsversicherung – Kostenschutz bei Annullation & Reiseabbruch

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Mit einer Annullationsversicherung können Sie Ihren Ferien entspannt entgegensehen – müssen Sie kurzfristig von Ihrer Reise zurücktreten, umbuchen oder verspätet losfahren, erhalten Sie Ihre Annullations- bzw. Mehrkosten zurück. Wann sich eine Annullationsversicherung lohnt und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Wann ist eine Annullationsversicherung sinnvoll?

Sie haben sich für ein Reiseziel entschieden, Unterkünfte gebucht und freuen sich auf Ihre bevorstehenden Ferien. Müssen Sie Ihre Reise vor Reiseantritt aufgrund eines unerwarteten Ereignisses kurzfristig annullieren, ist die Freude dahin. Kommen dann noch hohe Annullationskosten des Reiseveranstalters, Hotels oder der Airline dazu, wird Ihre Reisekasse stark strapaziert. Besonders bei teureren und langfristig geplanten Reisen empfehlen wir den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Im Fall eines Reiserücktritts aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses – wie einer plötzlichen Krankheit oder eines Arbeitsplatzwechsels – erhalten Sie Ihre Annullationskosten retour.

Eine Annullationsversicherung rechnet sich nicht nur auf lange Sicht – auch bei spontan geplanten Reisen lohnt der Abschluss. In Verbindung mit einer Reiseabbruchversicherung sichern Sie sich nicht nur vor Reiseantritt, sondern auch während der Reise ab. Müssen Sie im Ausland aufgrund von Krankheit ein Arrangement umbuchen oder annullieren, bekommen Sie Ihr Geld von uns zurück.

Bedenken Sie, dass nicht nur bei Auslandsreisen hohe Annullationskosten entstehen können. Wir empfehlen: Wägen Sie immer ab, ob Sie sich auch auf einer Inlandsreise innerhalb der Schweiz gegen Reiseannullation absichern möchten.

Welche Leistungen sollte eine Reise-Annullationsversicherung enthalten?

Eine Annullationsversicherung sichert Sie zuverlässig gegen anfallende Kosten bei einer Reiseannullation ab. Achten Sie darauf, dass die Versicherung nicht nur bei Nichtantritt Ihrer Reise greift, sondern im besten Fall auch die Kosten einer Umbuchung und Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt absichert. Die Annullierungsversicherung der HanseMerkur sichert Sie in allen drei Fällen ab. Sie müssen Ihre Reise z. B. aufgrund eines Unfalls oder einer Panne bei der Eigenanreise mit dem Auto verspätet antreten? In diesem Fall erhalten Sie die Kosten für den nicht genutzten Teil der Reise anteilig zurück.

Sie möchten Ihre Reise umbuchen? Bei versicherten Umbuchungsgründen erhalten Sie die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei einer Stornierung der Reise angefallen wären, zurück. Wichtig: Bis 42 Tage vor Reiseantritt können Sie Ihre Reise auch aus persönlichen Gründen umbuchen und wir erstatten Ihnen bis zu CHF 30 pro Person.

Was passiert, wenn die Reise aufgrund eines Angehörigen annulliert wird?

Im besten Fall berücksichtigt eine Reise-Annullationsversicherung auch sogenannte Risikopersonen. Dies können Angehörige innerhalb der Familie oder eine Reisebegleitung sein. Haben Sie z. B. ein gemeinsames Zimmer mit einer Risikoperson gebucht und muss diese die Reise annullieren, erstatten wir die anteiligen Kosten für die Zimmerbelegung der ausgefallenen Person. Planen Sie, stattdessen allein zu reisen, erhalten Sie anfallende Zuschläge für ein Einzelzimmer und weitere Umbuchungsgebühren zurück. Gut zu wissen: Erkrankt eine Risikoperson unerwartet oder erleidet etwa einen Unfall und Sie annullieren aufgrund dessen Ihre Reise als versicherte Person, greift unsere Annullationsversicherung ebenso. 

Wie kann ich eine Annullierungsversicherung abschliessen?

Um einen Rundumschutz auf Reisen zu gewährleisten, bieten wir die Annullationsversicherung innerhalb unserer Reiseversicherungspakete an. Da wir eine Kombination aus Reiseannullations - und Reiseabbruchversicherung empfehlen, schützen unsere Versicherungsleistungen Sie sowohl vor als auch während Ihrer Reise. Der Vorteil: Müssen Sie Ihre Reise innerhalb der ersten Hälfte (max. 8 Tage) unerwartet abbrechen, erhalten Sie Ihren versicherten Reisepreis zurück. Bei Abbruch innerhalb der zweiten Hälfte, erstatten wir Ihnen anteilig alle im Voraus gebuchten Reiseleistungen (z. B. Sportkurse, Wellness-Anwendungen etc.). Auch zusätzliche Reisekosten bei einer verspäteten Rückreise sind mit abgedeckt. Übrigens: Alle Produkte mit inkludierter Annullationsversicherung können Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Buchung abschliessen.

Möchten Sie sich auf einer Reise bis zu 92 Tagen absichern, profitieren Sie mit unserer Travel Versicherung inklusive Reiserücktrittsversicherung von diesen Bestandteilen:

  • Annullationsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Personen-Assistance
  • Reisegepäckversicherung
  • Auslandskrankenversicherung (im Premium-Tarif)
  • Reiserechtsschutzversicherung (im Premium-Tarif)

Mit der Reiseversicherung „Travel“ sichern Sie die Annullationskosten weltweiter Reisen ab. Ein Selbstbehalt fällt nicht an. Die maximale Deckungssumme innerhalb der Annullierungs- und Reiseabbruchversicherung liegt bei CHF 20‘000.

Die Annullationsversicherung können Sie ausserdem innerhalb folgender Rundum-Sorglos-Pakete abschliessen:

  • Jahresreiseversicherung „Travel 365“ für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres
  • Camping-Versicherung „Travel Camping“
  • Selbstfahrer-Versicherung „Travel Europe“ für Reisen innerhalb Europas

Bei welchen Gründen greift die Annullierungsversicherung?

Die Reise-Annullierungsversicherung der HanseMerkur greift bei einer Vielzahl von versicherten Gründen:

  • Nichtantritt der Reise aufgrund einer offiziellen Reisewarnung
  • Unerwartete, schwere Erkrankung
  • Schwerer Unfall
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Todesfall (auch einer nahestehenden Person)
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • Unerwartete Verschlimmerung einer chronischen Erkrankung
  • Beschädigung des Eigentums (Schadenhöhe mind. CHF 2‘500)
  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Konjunkturbedingte Arbeitslosigkeit
  • Ausfall oder Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens 2 Stunden
  • Fahruntüchtigkeit des für die Reise vorgesehenen Privatfahrzeuges aufgrund Unfall oder Panne
     

Greift die Annullierungsversicherung bei einer Erkrankung mit COVID-19?

Die Annullationsversicherung greift neben einer unerwarteten und schweren Erkrankung auch bei einer Erkrankung mit COVID-19. Alle versicherten Gründe können Sie auch auf unseren Produktseiten oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Auf einen Blick – die Annullationsversicherung der HanseMerkur

Eine Annullationsversicherung bietet Ihnen Rückhalt im Fall von teils hohen Kosten, die bei einer Reiseannullation auf Sie zukommen können. Schliessen Sie eine Annullierungsversicherung innerhalb unserer Reiseversicherungspakete ab, profitieren Sie u.a. von diesen Vorteilen:

  • Kein Selbstbehalt
  • Weltweiter Gültigkeitsbereich
  • Hohe Deckungssumme bis CHF 20‘000 (innerhalb der Annullations- und Reiseabbruchversicherung)
  • Buchbar für Schiffs-, Flug-, Bus-, Bahnreisen und Eigenanreise mit dem Auto
  • Absicherung gegen eine Vielzahl von versicherten Gründen
  • Besuchen Sie uns auf:
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