Für Produkte mit Annullationsversicherung (Reiserücktrittsversicherung) gilt eine Abschlussfrist von 30 Tagen nach Reisebuchung. Versicherungen für ausländische Gäste können bis zu 5 Tage nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden. Alle anderen Reiseversicherungen sind jederzeit vor Reiseantritt buchbar (mit oder nach der Reisebuchung).
Der Versicherungsschutz der Annullationsversicherung beginnt mit Zustellung der Versicherungspolice. Bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz ebenfalls mit Zustellung der Versicherungspolice, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der HanseMerkur International AG und des Versicherungsnehmers. Ausserdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.
Sie finden die Versicherungsbedingungen jeweils auf unseren Produktdetailseiten oder im Downloadcenter. Ausserdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.
Bei Nichtantritt der Reise werden vertraglich geschuldete Annullierungskosten aus versichertem Grund ersetzt. Die Annullationsversicherung umfasst darüber hinaus folgende Leistungen:
Bei verspätetem Reiseantritt:
Bei Umbuchung der Reise:
Versicherte Gründe:
Die Annullationsversicherung ist Teil der Jahresversicherung Travel 365, als auch der Einmalversicherung Travel.
Der Versicherungsschutz der Annullierungs-Versicherung, der Bestpreis-Garantie und des Freizeitschutzes beginnt mit Zusendung der Versicherungspolice. Bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz ebenfalls mit Zusendung der Versicherungspolice, frühestens jedoch mit Antritt der jeweils versicherten Reise, und bei der Heilungskosten-Versicherung zusätzlich erst mit dem Grenzübertritt ins Ausland.
Die Begriffe Bergung und Rettung werden oft synonym verwendet, haben im Rettungswesen aber eine unterschiedliche Bedeutung und werden bei der Erstattung von Kosten unterschiedlich behandelt. Eine Bergung liegt vor, wenn eine Person aus einer nicht akut lebensbedrohlichen Situation befreit wird. Eine Rettung liegt vor, wenn eine Person, in der Regel durch einen Rettungsdienst, aus akuter Lebensgefahr befreit wird.
Als Familie gelten ein bis zwei Erwachsene sowie gegebenenfalls mitreisende Kinder bis zum 26. Geburtstag, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis oder Wohnort, insgesamt jedoch nicht mehr als sieben Personen. Pro Familientarif müssen mindestens zwei Personen versichert werden.
Wenn bis zu sechs Personen (d. h. sechs Einzeltarife) oder bis zu zwei Familien (d. h. zwei Familientarife) zusammen gebucht haben, können alle Personen bzw. beide Familien gemeinsam die Reise annullieren oder abbrechen. Voraussetzung ist, dass alle bei der HanseMerkur International versichert sind.
Die Heilungskosten-Versicherung zählt zu den wichtigsten Reiseversicherungen. Sie sichert Sie im Falle eines Unfalls oder einer neu auftretenden Erkrankung während Ihrer Reise ab. So sind Sie auch während Ihres Urlaubs gut abgesichert. Im Ausland ist die medizinische Versorgung zum Teil sehr kostspielig. Die Heilungskosten-Versicherung der HanseMerkur bietet daher Hilfestellung und Kostenübernahme für:
Mit einer Jahresversicherung sind Sie das ganze Jahr über optimal abgesichert. Sie gilt für alle Reisen im Jahr und ist weltweit gültig. Die Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr (Jahresversicherungen) verlängern sich nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer (Versicherungsperiode) stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Versicherungsnehmer kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat vor Beginn der Verlängerung schriftlicht und in Textform.
Bei Notfällen auf Reisen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notrufservice.
Zu jeder Zeit, weltweit, auch an Sonn- und Feiertagen. Unser Notrufservice auf Reisen ist
rund um die Uhr erreichbar: +41 43 550 21 21
Im Notfall sind folgende Angaben wichtig für uns:
Als öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel gelten jene Fortbewegungsmittel, die gemäss eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benutzung ein Fahrausweis zu lösen ist.
Unsere Personen-Assistance umfasst Notfallhilfe rund um die Uhr. Versicherte Leistungen sind:
Bei Krankheit, Unfall, Tod:
Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln und Handys:
Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum (ab CHF 2'500):
Bei einer Fahrradpanne oder einem Unfall:
Die Personen-Assistance ist Teil der Jahresversicherung Travel 365, als auch der Einmalversicherung Travel.
Als Reise gilt ein mehr als einen Tag dauernder Aufenthalt ausserhalb des gewöhnlichen Wohnortes oder ein Aufenthalt von kürzerer Dauer an einem mindestens 25 km vom zivilrechtlichen Wohnsitz entfernten Ort unter Ausschluss von Arbeitswegen.
Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn der geplante Aufenthalt vorzeitig beendet wird, um nach Hause zurückzureisen (z. B. bei Krankheit). Die dadurch anfallenden Kosten (z. B. für die Umbuchung des Fluges) können mit einer Reiseabbruch-Versicherung abgesichert werden.
Den Reisepreis benötigen wir zur Berechnung der Prämie. Bitte addieren Sie alle Kosten, die im Rahmen Ihrer Reise anfallen, z. B. Kosten für Hotel, Flug, Mietwagen etc.
Risikopersonen sind folgende Angehörige der versicherten Person:
Weitere mögliche Risikopersonen sind:
Erweiterung der Risikopersonen
Von einem Schadenfall oder Versicherungsfall spricht man, wenn das versicherte Risiko eintritt und die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Dies kann z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung bei einer Reiserücktrittsversicherung vor Reisebeginn sein, aber auch der Verlust von Reisegepäck in der Reisegepäckversicherung.
Im Schadenfall beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Website. Dort geben wir Ihnen auch Tipps für das Verhalten im Schadenfall. Wir geben Ihnen ausserdem weitere Hinweise für den Notfall.
Schadenformulare sind online abrufbar:
www.hansemerkur.ch/service/schadenmeldung
Für unsere Versicherungen und Schadenbereiche stehen vorgefertigte Schadenformulare zu Verfügung.
Sportunfähigkeit liegt vor, wenn aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls die Teilnahme an einer gebuchten Sportveranstaltung – dem Hauptgrund der Reise – nicht möglich ist.
Eine versicherte Person oder eine Risikoperson gilt als tauchunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr an geplanten Tauchgängen teilnehmen kann. Für die gebuchte Reise besteht Versicherungsschutz, wenn mindestens ein Tauchgang vorgesehen ist und die Tauchunfähigkeit nicht bereits bei Reisebuchung vorliegt.
Die versicherten Leistungen und Ereignisse finden Sie unter den aufgeführten Ziffern der allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) im Downloadcenter .
Sie können bei uns per Rechnung und mit Kreditkarte bezahlen (Visa, Mastercard, American Express, Diners Club).