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Glossar – Versi­che­rungs­be­griffe von A bis Z

Buchstabe A

Abschlussfrist

Für Produkte mit Annullationsversicherung (Reiserücktrittsversicherung) gilt eine Abschlussfrist von 30 Tagen nach Reisebuchung. Versicherungen für ausländische Gäste können bis zu 5 Tage nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden. Alle anderen Reiseversicherungen sind jederzeit vor Reiseantritt buchbar (mit oder nach der Reise­buchung).

Der Versicherungsschutz der Annullationsversicherung beginnt mit Zustellung der Versicherungspolice. Bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz ebenfalls mit Zustellung der Versicherungspolice, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der HanseMerkur International AG und des Versicherungsnehmers. Ausserdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.

Sie finden die Versicherungsbedingungen jeweils auf unseren Produktdetailseiten oder im Downloadcenter. Ausserdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.

Annullationsversicherung

Bei Nichtantritt der Reise werden vertraglich geschuldete Annullierungskosten aus versichertem Grund ersetzt. Die Annullationsversicherung umfasst darüber hinaus folgende Leistungen:

  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung

Bei verspätetem Reiseantritt:

  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

Bei Umbuchung der Reise:

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis CHF 30 bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt

Versicherte Gründe:

  • Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Organspende/ -empfang
  • unerwartete, akute Verschlimmerung einer chronischen Erkrankung
  • erheblicher Schaden am Eigentum (ab CHF 2'500) der versicherten Person
  • unerwartete gerichtliche Vorladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung
  • Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsplatzwechsel
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule bzw. Universität
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Reisewarnung einer offiziellen Stelle
  • Diebstahl des Reisepasses oder der Identitätskarte, sofern der Reiseantritt dadurch verunmöglicht wird
  • Einberufung zum Militär- oder Zivildienst
  • Scheidungsklage bzw. Auflösung der Lebensgemeinschaft
  • Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung
  • Fahruntüchtigkeit des Privatfahrzeugs durch Unfall oder Panne

Die Annullationsversicherung ist Teil der Jahresversicherung Travel 365, als auch der Einmalversicherung Travel.

Buchstabe F

Familie

Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene sowie gegebenenfalls mitreisende Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag), unabhängig des Verwandtschaftsverhältnisses oder Wohnsitzes, insgesamt jedoch nicht mehr als 7 Personen.

Buchstabe J

Jahresversicherung

Mit einer Jahresreiseversicherung sind Sie das ganze Jahr über optimal abgesichert. Sie gilt für beliebig viele Reisen im Jahr und ist weltweit gültig.  Die Versicherungen mit einer Laufzeit von einem Jahr (Jahresversicherungen) verlängern sich nach Ablauf der einjährigen Vertragsdauer (Versicherungsperiode) stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern weder der Versicherungsnehmer noch die HanseMerkur International den Vertrag unter der Berücksichtigung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.

Buchstabe N

Notfall

Bei Notfällen auf Reisen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. Zu jeder Zeit, weltweit, auch an Sonn- und Feiertagen. Unser weltweiter Notruf-Service auf Reisen ist rund um die Uhr erreichbar: +41 43 550 21 21

Im Notfall wichtig für uns:

  • Name des Anrufers und Ferienadresse, Telefonnummer
  • Abgeschlossener Versicherungsschutz
  • Ansprechpartner vor Ort (Name des Arztes, Polizei, Adresse, Telefonnummer)
  • Sachverhalt
  • Versicherungsnummer

Buchstabe O

Öffentliche Verkehrsmittel

Als öffentliche Verkehrs- oder Transportmittel gelten jene Fortbewegungsmittel, die aufgrund eines Fahrplans regelmässig verkehren und für deren Benutzung ein Fahrausweis zu lösen ist.

Buchstabe P

Personen-Assistance

Unsere Personen-Assistance umfasst Notfallhilfe rund um die Uhr. Versicherte Leistungen sind:

Bei Krankheit, Unfall, Tod:

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis CHF 10'000
  • Überführung in das nächstgelegene für die Behandlung geeignete Spital
  • Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Spital am Wohnort (auch Kosten für Begleitpersonen und Arztbegleitung)
  • zusätzliche Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten Mehrkosten bei verlängertem Spitalaufenthalt
  • Organisation und Kostenübernahme für die Betreuung/ Rückholung eines minderjährigen Kindes
  • Kremation ausserhalb des Wohnstaates oder die Mehrkosten zur Erfüllung des internationalen Abkommens zur Leichenbeförderung sowie die Rückschaffung des Sarges oder der Urne an den letzten Wohnort
  • Besuchsreise bei mehr als 5 Tagen stationärer Aufnahme für 2 nahe stehende Personen an das Spitalbett (Bahnbillett 1. Klasse, Flugticket Economy-Klasse, Mittelklasse-Hotel) bis CHF 5'000
  • Benennung eines Deutsch, Italienisch, Französisch oder Englisch sprechenden Arztes
  • Beschaffung von Ersatzmedikamenten und ihre Übersendung
  • Telefonkosten, die durch die Kontaktaufnahme mit unserer Notrufzentrale entstehen (bis CHF 25)
  • Gepäckrückholung bis CHF 2'500
  • Hotelunterbringung für weitere versicherte Personen, sofern die versicherte Person aufgrund stationärer Behandlung nicht reisen und den ursprünglichen Reisetermin nicht wahrnehmen kann, bis CHF 2'500 für alle versicherten Personen gemeinsam für bis zu 10 Tage
  • Nachleistungen bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
  • Kontaktherstellung zwischen einem von uns beauftragten Arzt und dem Hausarzt der versicherten Person
  • Reiseruf

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln und Handys:

  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei der Sperrung von Bank-, Post-, Kredit- und Kundenkarten

Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum (ab CHF 2'500):

  • Unterstützung bei der Vermittlung eines Handwerkers

Bei einer Fahrradpanne oder einem Unfall:

  • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne oder einem Unfall bis CHF 75
  • Rücktransport des Fahrrads innerhalb der Schweiz

Die Personen-Assistance ist Teil der Jahresversicherung Travel 365, als auch der Einmalversicherung Travel. 

Buchstabe R

Reise

Als Reise gilt ein mehr als einen Tag dauernder Aufenthalt ausserhalb des gewöhnlichen Wohnortes oder ein Aufenthalt von kürzerer Dauer an einem mindestens 25 km vom zivilrechtlichen Wohnsitz entfernten Ort unter Ausschluss von Arbeitswegen.

Reiseabbruch

Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn Sie Ihren geplanten Aufenthalt vorzeitig beenden, um nach Hause zurückzureisen (z. B. weil Sie krank sind). Die dadurch anfallenden Kosten (z. B. für die Umbuchung des Flugs) können Sie mit einer Reiseabbruchversicherung absichern.

Reisepreis

Den Reisepreis benötigen wir zur Berechnung der Prämie. Bitte addieren Sie alle Kosten, die im Rahmen Ihrer Reise anfallen, z. B. Kosten für Hotel, Flug, Mietwagen etc.

Risikopersonen

Risikopersonen sind folgende Angehörige der versicherten Person:

  • Ehepartner, eingetragene Partner oder Konkubinatspartner
  • Kinder, Adoptiv-, Stief-, Schwieger- und Pflegekinder, Enkel
  • Eltern, Adoptiv-, Stief-, Schwieger-, Pflege- und Grosseltern
  • Geschwister, Schwäger/Schwägerinnen, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen

Weitere mögliche Risikopersonen sind:

  • Versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben; dies gilt nicht, wenn mehr als sechs Personen oder bei Familientarifen mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise buchen;
  • Betreuungspersonen, Betreuungspersonen von nicht mitreisenden minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen;
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, sofern gesondert vereinbart.

Buchstabe S

Schadenfall

Von einem Schadenfall oder Versicherungsfall spricht man, wenn das versicherte Risiko eintritt und die Leistungspflicht des Versicherers ausgelöst wird. Dies kann z. B. eine unerwartete und schwere Erkrankung bei einer Reiserücktrittsversicherung vor Reisebeginn sein, aber auch der Verlust von Reisegepäck in der Reisegepäckversicherung.

Im Schadenfall beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer Website. Dort geben wir Ihnen auch Tipps für das Verhalten im Schadenfall. Wir geben Ihnen ausserdem weitere Hinweise für den Notfall.

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