Beispielpreis für Einzelpersonen, Reisedauer bis 5 Tage
Planen Sie einen Besuch in der Schweiz oder erwarten Sie Gäste aus dem Ausland? Die Gästeversicherung für die Schweiz bietet Versicherungsschutz für einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz und im Schengen-Raum. Sie schützt vor hohen Kosten bei Krankheit und Unfall während des Aufenthalts. Ob allein, mit der Familie oder als Gruppe – mit der Reiseversicherung für ausländische Gäste geniessen Sie einen unbeschwerten Aufenthalt in der Schweiz und in den Schengen-Staaten.
Für ein Schengen-Visum ist in der Regel eine gültige Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste erforderlich. Diese muss den Aufenthalt im Schengen-Raum abdecken und eine Mindestdeckung von EUR 30’000 pro Person bieten. Die HanseMerkur Gästeversicherung geht darüber hinaus: Bereits im Standard-Tarif sind Heilungskosten bis CHF 100’000 versichert, im Premium-Tarif sogar unbegrenzt. Idealerweise wird die Police bereits vor der Einreise in die Schweiz abgeschlossen. Bei der Gästeversicherung ist der Abschluss spätestens bis 5 Tage nach Einreise in die Schweiz oder in den Schengen-Raum möglich, damit Gäste während ihres Aufenthalts passend abgesichert sind.
Kostenbeteiligung an Heilbehandlungen, Medikamenten und Krankentransporten
24-Stunden-Reise-Notruf-Service
Erstattung bei vorzeitiger Abreise: Wir zahlen Ihnen die Versicherungsprämie anteilig zurück
Aufenthalte bis zu 185 Tage in der Schweiz und in den Schengen-Staaten
Vergleichen Sie die zwei Tarife unserer Gästeversicherung und finden Sie den passenden Schutz für einen sicheren Aufenthalt in der Schweiz oder im Schengen-Raum. Auf einen Blick sehen Sie, welche Leistungen im Tarif „Standard“ und „Premium“ enthalten sind.
| Standard |
Empfehlung
| |
|---|---|---|
| Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung:
Kostenbeteiligung für medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen bei unerwarteten Erkrankungen oder Unfällen der versicherten Person während der Reise in der Schweiz und in den Schengen-Staaten. | Zutreffend | Zutreffend |
| Personen-Assistance
Personen-Assistance:
Wenn Sie während einer Reise schwer erkranken oder verletzt werden, organisieren und erstatten wir die Kosten für eine medizinische Repatriierung in Ihr Wohnsitzland, für Such-, Rettungs- und Bergungskosten und die Besuchsreise an das Spitalbett für zwei nahestehende Personen. | Nicht zutreffend | Zutreffend |
Vertragsbedingungen | ||
| Geltungsbereich | Schweiz / Schengen-Raum | |
| Maximale Reisedauer | 185 Tage | |
| Abschlusszeitpunkt | bis 5 Tage nach Einreise in die Schweiz | |
| Höchsalter | 79 Jahre | |
| Selbstbehalt | CHF 200 * | |
| Anzahl der Reisen | Eine Reise | |
| Versicherungssumme | CHF 100‘000 | unbegrenzt |
| Preisübersicht | Download PDF | Download PDF |
Beispielprämie | CHF 41 (Einzelperson, Reisedauer bis 5 Tage)
Prämie berechnen | CHF 44 (Einzelperson, Reisedauer bis 5 Tage)
Prämie berechnen |
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen detailliert, welche Leistungen in den einzelnen Tarifen enthalten sind. Die Gästeversicherung umfasst eine Reisekrankenversicherung (Heilungskostenversicherung). Im Premium-Tarif ist zusätzlich eine Personen-Assistance enthalten, die den Versicherungsschutz um weitere Unterstützungs- und Notfallleistungen ergänzt.
| Leistungsmerkmale | |
|---|---|
| Medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen | |
| Medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen | Zutreffend |
| Spitalaufenthalte inklusive Verpflegungskosten | |
| Spitalaufenthalte inklusive Verpflegungskosten | Zutreffend |
| Krankentransport in ein geeignetes, nächstgelegenes Spital | |
| Krankentransport in ein geeignetes, nächstgelegenes Spital | Zutreffend |
| Erstmalige Anschaffung von medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Brillen, Hörapparaten in Folge eines Unfalls | |
| Erstmalige Anschaffung von medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Brillen, Hörapparaten in Folge eines Unfalls | Zutreffend |
| Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen | |
| Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen | bis CHF 3‘000 |
| Such- und Bergungskosten | |
| Such- und Bergungskosten | bis CHF 5‘000 |
| Überführung in das Heimatland oder Bestattung im Ausland | |
| Überführung in das Heimatland oder Bestattung im Ausland | Zutreffend |
| Maximale Versicherungssumme für alle Leistungen innerhalb der Versicherungsdauer | |
| Maximale Versicherungssumme für alle Leistungen innerhalb der Versicherungsdauer | CHF 100 000 (Im Tarif Standard) Unbegrenzt (Im Tarif Premium) |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | CHF 200 (CHF 750 für Personen über 65 Jahre) |
| Leistungsmerkmale | |
|---|---|
| Leistungen | |
| Leistungen | |
| 24-Stunden-Reise-Notruf-Service | |
| 24-Stunden-Reise-Notruf-Service | Zutreffend |
| Medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport (Repatriierung) | |
| Medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport (Repatriierung) | Zutreffend |
| Such- und Bergungskosten | |
| Such- und Bergungskosten | bis CHF 20‘000 |
| Temporäre Rückkehr an den Wohnort | |
| Temporäre Rückkehr an den Wohnort | bis CHF 3‘000 |
| Krankenbesuch bei mehr als 5 Tagen Spitalaufenthalt in der Schweiz | |
| Krankenbesuch bei mehr als 5 Tagen Spitalaufenthalt in der Schweiz | bis CHF 5‘000 |
| Hotelunterbringung für weitere versicherte Personen, bei krankheitsbedingter, verspäteter Rückreise (höchstens 10 Tage, kein Selbstbehalt) | |
| Hotelunterbringung für weitere versicherte Personen, bei krankheitsbedingter, verspäteter Rückreise (höchstens 10 Tage, kein Selbstbehalt) | bis CHF 80 |
| Hilfestellung bei der Sperrung von Mobiltelefonen, Kredit- und Kundenkarten | |
| Hilfestellung bei der Sperrung von Mobiltelefonen, Kredit- und Kundenkarten | Zutreffend |
| Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten: Angaben über Reisebüros oder Konsulate, Organisation der Fahrt zur Botschaft/zum Konsulat und Übernahme der Fahrtkosten | |
| Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten: Angaben über Reisebüros oder Konsulate, Organisation der Fahrt zur Botschaft/zum Konsulat und Übernahme der Fahrtkosten | bis CHF 100 |
| Kostenloser Versand von dringenden Mitteilungen im Versicherungsfall an beliebige Personen | |
| Kostenloser Versand von dringenden Mitteilungen im Versicherungsfall an beliebige Personen | Zutreffend |
| Versicherte Ereignisse | |
| Versicherte Ereignisse | |
| Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod | |
| Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod | Zutreffend |
| Streik auf der geplanten Reiseroute, Unruhen, Quarantäne, Epidemien oder Elementarereignissen an der Reisedestination | |
| Streik auf der geplanten Reiseroute, Unruhen, Quarantäne, Epidemien oder Elementarereignissen an der Reisedestination | Zutreffend |
| Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden | |
| Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden | Zutreffend |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | Kein Selbstbehalt |
vor {0} Tagen
vor {0} Tagen
Ok!
vor {0} Tagen
SUPER EINFACH UND VERSTÄNDLICH
Eine Gästeversicherung ist eine Krankenversicherung für Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland während ihres Aufenthalts in der Schweiz. Sie schützt vor hohen Kosten bei unerwarteten Krankheiten, Unfällen oder medizinischen Notfällen und übernimmt je nach Versicherungsumfang beispielsweise Arztkosten, Spitalaufenthalte oder notwendige Behandlungen. Eine Gästeversicherung eignet sich insbesondere für Eltern, Verwandte, Freunde oder andere Gäste, die vorübergehend in die Schweiz reisen und während ihres Aufenthalts finanziell abgesichert sein möchten.
Ja. Für die Beantragung eines Schengen-Visums ist eine gültige Reisekrankenversicherung in der Regel obligatorisch. Die Versicherung muss für den gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum gelten und eine Mindestdeckung von EUR 30'000 für medizinische Notfälle und Rückführungskosten bieten.
Die Gästeversicherung der HanseMerkur erfüllt diese Anforderungen nicht nur, sondern bietet deutlich umfassenderen Schutz. Im Standard-Tarif sind Heilungskosten bis CHF 100'000 pro Person versichert. Im Premium-Tarif entfällt diese Leistungsbegrenzung vollständig. Darüber hinaus profitieren versicherte Personen von zusätzlichen Leistungen wie Such- und Bergungskosten, Zahnbehandlungen sowie im Premium-Tarif von einer Personen-Assistance inklusive medizinisch betreuter Rückführung ins Heimatland.
Damit erfüllt die Gästeversicherung die Voraussetzungen für ein Schengen-Visum und bietet Besuchern aus dem Ausland gleichzeitig einen umfassenden Versicherungsschutz während ihres Aufenthalts in der Schweiz und im Schengen-Raum.
Eine Gästeversicherung ist in der Schweiz sinnvoll, da medizinische Behandlungen, Arztbesuche oder Spitalaufenthalte schnell hohe Kosten verursachen können. Nicht alle ausländischen Krankenversicherungen übernehmen diese Kosten vollständig oder bieten den gleichen Leistungsumfang wie in der Schweiz. Mit einer Gästeversicherung sind Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland während ihres Aufenthalts finanziell abgesichert und erhalten im Notfall Zugang zu einer hochwertigen medizinischen Versorgung. Das gibt sowohl den Gästen als auch ihren Gastgebern in der Schweiz zusätzliche Sicherheit.
Die Gästeversicherung gilt während der vereinbarten Versicherungsdauer in der Schweiz, in Liechtenstein sowie in den Schengen-Staaten. Ausgenommen ist der jeweilige Wohnstaat der versicherten Person. Damit sind Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland nicht nur während ihres Aufenthalts in der Schweiz abgesichert, sondern auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums gemäss den vereinbarten Versicherungsleistungen
Die Gästeversicherung der HanseMerkur ist bereits ab CHF 41 pro Person erhältlich. Die genaue Prämie hängt vom gewählten Tarif sowie der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz ab. Mit wenigen Angaben können Sie Ihre individuelle Prämie online berechnen und die Gästeversicherung direkt abschliessen Jetzt abschliessen
Die Gästeversicherung kann für Aufenthalte von bis zu 185 Tagen in der Schweiz abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsvertrag vereinbarte Dauer und endet automatisch nach Ablauf der gewählten Versicherungsperiode. Der Abschluss ist zudem noch bis 5 Tage nach der Einreise in die Schweiz möglich. Damit eignet sich die Gästeversicherung sowohl für kurzfristige Besuche als auch für längere Aufenthalte von Angehörigen, Freunden oder anderen Gästen aus dem Ausland.
Eine Gästeversicherung eignet sich für Personen, die Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland während ihres Aufenthalts in der Schweiz absichern möchten. Dazu gehören beispielsweise Eltern, Verwandte, Partnerinnen und Partner oder Freunde. Sie ist besonders sinnvoll, wenn Gäste keine ausreichende Krankenversicherung für die Schweiz haben oder zusätzliche finanzielle Sicherheit bei Krankheit, Unfall oder medizinischen Notfällen gewünscht wird. Für Besucherinnen und Besucher, die ein Schengen-Visum benötigen, ist eine gültige Krankenversicherung zudem eine obligatorische Voraussetzung für die Erteilung des Visums. Die Gästeversicherung der HanseMerkur erfüllt diese Anforderung und bietet gleichzeitig umfassenden Schutz während des Aufenthalts in der Schweiz.
Unser 24-Stunden-Notruf-Service in der Schweiz unterstützt Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer +41 43 550 2121. Die Experten geben Ihnen Verhaltenstipps und stellen den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her.
Die Gästeversicherung können Sie bis fünf Tage nach Einreise in der Schweiz abschliessen.
Erfolgt der Versicherungsabschluss vor der Einreise in die Schweiz, so beginnt der Versicherungsschutz bei der Einreise der versicherten Person in die Schweiz. Erfolgt der Versicherungsabschluss bis spätestens am fünften Tag nach der Einreise in die Schweiz, so beginnt der Versicherungsschutz am Tag der Prämienzahlung.
Die Schweiz erfreut sich bei ausländischen Gästen grösster Beliebtheit. Rund 10 Millionen Ausländer besuchen jedes Jahr das Alpenland. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise in der Regel ein Schengen-Visum. Voraussetzung dafür ist eine „Gästeversicherung Schweiz“. Diese Versicherung übernimmt bei Krankheit oder Unfall die Kosten für notwendige Heilungsmassnahmen - zum Beispiel für Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung - oder deckt im Notfall die Rückführung ins Heimatland; der Antrag ist bis maximal fünf Tage nach Einreise in die Schweiz oder den Schengen-Raum möglich.
Nicht versichert sind bereits bestehende Krankheiten und Verletzungen bei der Einreise, Schwangerschaft und Geburt, psychische Leiden sowie Behandlungen ohne medizinischen Notfall. Es gilt ein Selbstbehalt von 200 Franken pro Schadenfall.
Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie Freunde oder Angehörige einladen? Die HanseMerkur bietet Ihnen die erforderliche Gästeversicherung für die Schweiz zu günstigen Konditionen mit dem Standard-Tarif. Die Kosten für Notfallbehandlungen, Arztkosten, Transportkosten zum Spital, Kosten für Zahnbehandlungen, Such- und Bergungskosten sowie Medikamentenkosten werden übernommen.
Im Premium-Tarif entfällt die Versicherungssumme und Besucher erhalten zusätzlich zur Heilungskostenversicherung eine Personen-Assistance; Kostenbeiträge für zusätzliche Hotelübernachtungen, Besuchsreise für bis zu zwei nahestehende Personen, Organisation und Übernahme der Kosten einer medizinisch betreuten Rückführung sowie einen 24-Stunden-Notruf-Service.
Wählen Sie bei der Buchung bequem aus folgenden Zahlungsarten aus:
Produkt-Empfehlung für: Gäste aus dem Ausland
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