Kein versichertes Ereignis
Jeder Reisende hat das Recht zum Rücktritt. Aber Reiseveranstalter oder andere Leistungsträger wie zum Beispiel Hotels und Fluggesellschaften sind grundsätzlich berechtigt, die bei Abschluss vereinbarten Stornogebühren zu verrechnen.
Die Reiseabbruchversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung Ihre Reise abbrechen müssen, dies gilt auch bei einer Erkrankung mit COVID-19. Die Angst zu erkranken oder ein hohes Ansteckungsrisiko stellen jedoch kein versichertes Ereignis für Reiseabbruch dar.
Versichertes Ereignis
Die Annullationsversicherung (Reiserücktrittsversicherung) greift neben einer unerwarteten und schweren Erkrankung auch bei einer Erkrankung mit COVID-19.
Kein versichertes Ereignis
Der Bundesrat hat eindringlich empfohlen, auf alle nicht dringlichen Reisen ins Ausland zu verzichten, da weltweit eine Ansteckungsgefahr mit COVID-19 besteht. Da die WHO am 11.03.2020 COVID-19 zur Pandemie erklärt hat, besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Die Reiseversicherung schützt Sie jedoch weiterhin für Ereignisse, welche nicht auf die Pandemie zurückzuführen sind und im Versicherungsschutz enthalten sind.
Bitte setzen Sie sich mit dem jeweiligen Leistungsträger bzw. Veranstalter in Verbindung und besprechen Sie weitere Optionen.
Abhängig von der Reiseversicherung
Die Prämie für eine Annullationsversicherung wird bei Absage der Reise durch den Veranstalter bzw. durch das Nichtzustandekommen aufgrund eines Einreiseverbots in das Land nicht erstattet. Der Schutz durch die Annullationsversicherung greift bereits ab Buchung, so dass diese Leistung bereits erbracht wurde.
Bei den Einmalversicherungs-Paketen „Travel“ und „Travel Premium“ werden anteilig die Leistungen erstattet, die ab Reiseantritt gelten (Heilungskosten-Versicherung, Reiseabbruchversicherung etc.).
Kein versichertes Ereignis
Sie haben Anspruch auf Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotel oder Vermieter einer Ferienwohnung. In der Annullationsversicherung ist die Deckung aufgrund der Pandemie-Situation ausgeschlossen.
Keine Kostenübernahme möglich
Da die WHO die jetzige Coronavirus-Situation als Pandemie eingestuft hat, können die Mehrkosten in der Reiseabbruchversicherung grundsätzlich nicht übernommen werden. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Veranstalter bzw. bei einer Bausteinbuchung an die Leistungsträger (Hotels, Fluggesellschaften etc.). Mehrkosten durch eine Quarantäne können Sie über den speziellen Corona-Reiseschutz absichern.
Schutz bei versicherten Ereignissen, die nicht auf Pandemien zurückzuführen sind
Die Reiseversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Dies gilt auch wenn Sie während Ihrer Reise an COVID-19 erkranken. Eine häusliche Isolation (Quarantäne) oder verweigerte Beförderung können Sie über den speziellen Corona-Reiseschutz absichern.
Grundsätzlich versichert
Wenn Sie bei HanseMerkur eine Heilungskostenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit COVID-19 infizieren, sind die dadurch anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert!
Hinweise beachten
Wichtig ist, sich mehrmals täglich gründlich die Hände zu waschen. Sie sollten nicht in die Hand husten oder niesen, sondern in den Ellenbogen bzw. ein Taschentuch verwenden. Taschentücher gleich in einem geschlossenen Mülleimer entsorgen und möglichst 3-mal täglich 5-10 Minuten stosslüften. Zudem sollten Sie bei Fieber und Husten zu Hause bleiben.
Weitere Informationen im HanseMerkur Gesundheitsportal
Wichtige Internetseiten
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
Fragen zur Pandemie auf der Seite der WHO
Informationen zu den Reisebeschränkungen
Abschlussfristen variieren je nach Produkt
Versicherungen für ausländische Gäste können bis zu 5 Tagen nach Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden. Der Corona-Reiseschutz muss spätestens 3 Werktage nach der Buchung bzw. bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Alle anderen Reiseversicherung sind jederzeit vor Reiseantritt buchbar (mit oder nach der Reisebuchung).
Hinweise für den Buchungszeitpunkt
Grundsätzlich können Reiseversicherungen nur vor Beginn einer Reise abgeschlossen werden (bei einigen Reiseversicherungen gelten ggf. Ausnahmen).
Bei Unregelmässigkeiten länger versichert
Dauert Ihre Reise länger als ursprünglich geplant und Sie haben dies nicht verschuldet, verlängert die HanseMerkur International Ihren Versicherungsschutz bis zur Beendigung Ihrer Reise.
Die Jahres-Reiseversicherung (Travel 365) verlängert automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht rechtzeitig (einem Monat vor Inkrafttreten der Verlängerung) gekündigt wird.
Schutz für 1 Reise bzw. beliebig viele Reisen in einem Jahr
Die einmalige Reiseversicherung (Travel / Travel Premium) bietet Schutz für genau 1 Reise. Verreisen Sie mehrmals im Jahr, bietet sich die Jahresreiseversicherung (Travel 365 / Travel 365 Premium) an.
Familiendefinition
Als Familie gelten ein bis zwei Erwachsene sowie gegebenenfalls mitreisende Kinder bis zum 21. Geburtstag, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Insgesamt jedoch nicht mehr als sieben Personen. Pro Familientarif müssen mindestens zwei Personen versichert werden.
Alle Kosten im Rahmen Ihrer Reise
Bitte addieren Sie alle Kosten, die im Rahmen Ihrer Reise anfallen, zum Beispiel Kosten für Hotel, Flug und Mietwagen.
Abhängig von der Art der Reiseversicherung
Der Versicherungsschutz beginnt in der Annullationsversicherung mit dem Abschluss der Versicherung (Zustellung der Police vorausgesetzt). In allen anderen Versicherungen frühestens bei Reiseantritt (in der Auslandskrankenversicherung mit dem Grenzübertritt ins Ausland).
Beginn bei Reiseantritt
Ihr Versicherungsschutz beginnt bei der Annullationsversicherung mit dem Abschluss der Versicherung, den übrigen Versicherungen mit dem Reiseantritt. Die Reise gilt als angetreten, sobald Sie das gebuchte und versicherte Verkehrsmittel oder das gebuchte und versicherte Objekt betreten.
Vereinbarte Ablauftermine
Für Reiseversicherungen für eine Einzelreise gibt es keine Kündigungsfristen. Die Versicherungen werden mit Ende der Reise beendet.
Jahresversicherungen verlängern sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht durch den Versicherungsnehmer mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf gekündigt werden.
Sie finden die Kündigungsfristen auch in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Selbstbehaltsregelungen
Generell gibt es bei unseren Versicherungen keine Selbstbeteiligung im Schadenfall.
Lösen den Versicherungsfall aus
Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen sind nur die versicherte Person selbst, die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen sowie Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht und versichert haben.
Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein.
Wir möchten, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Deshalb erläutern wir den Fachbegriff „unerwartete schwere Erkrankung“ und geben Ihnen Beispiele. Bitte beachten Sie, dass die Beispiele nicht abschliessend sind. Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss „unerwartet“ und „schwer“ sein. Zunächst definieren wir das Kriterium „unerwartet“ und geben danach Beispiele für „schwere“ Erkrankungen.
Fall 1: Jedes erstmalige Auftreten einer Erkrankung nach Abschluss der Versicherung und nach Reisebuchung gilt als unerwartet.
Fall 2: Versichert ist ebenfalls das erneute Auftreten einer Erkrankung, wenn in den letzten 2 Wochen vor Versicherungsabschluss für diese Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist.
Fall 3: Sofern in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss für eine bestehende Erkrankung keine Behandlung durchgeführt worden ist, ist ebenfalls die unerwartete Verschlechterung dieser Erkrankung versichert.
Nicht als Behandlung zählen regelmässig durchgeführte medizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen. Die Untersuchungen werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt und dienen nicht der Behandlung der Erkrankung.
Beispiele für schwere Erkrankungen (nicht abschliessend):
Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Annullationsversicherung (nicht abschliessend):
Beispiele für eine „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiseabbruchversicherung (nicht abschliessend):
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Beispiel, bei dem keine „unerwartete schwere Erkrankung“ vorliegt (nicht abschliessend):
Notruf-Service
Unsere Schweizer Notrufzentrale unterstützt Sie in Notlagen während der Reise, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Die Experten beraten Sie z. B. bei der Wahl von Ärzten oder Krankenhäusern oder organisieren einen Krankenrücktransport. Wählen Sie im Notfall auf Reisen: +41 43 550 21 21
Hinweise für die Erstattung von Leistungen
Im Schadenfall benötigen wir grundsätzlich folgende Unterlagen und Angaben:
Abhängig von der Versicherungsart spezielle Dokumente – weitere Infos erhalten Sie im Bereich Schadenmeldung. Bei Schadeneinreichung per Mail bitte Grafiken und Fotos nur gut lesbar und nur als Mailanhang mitschicken.
Senden Sie bitte die vollständigen Unterlagen an die:
HanseMerkur International AG
Postfach
9475 Sevelen
Schweiz
E-Mail: claims@hansemerkur.ch
Wichtige Hinweise
Wenn Sie auf einer Reise einen Unfall erleiden, gehen Sie wie folgt vor:
Bei rechtzeitiger Umbuchung ohne Begründung möglich
Wird eine Reise umgebucht, ersetzt die HanseMerkur International die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe der Kosten, die bei einer Stornierung der Reise angefallen wären.
Wird die Reise ohne Vorliegen eines versicherten Ereignisses bis zu 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht, erstattet die HanseMerkur International die Kosten der Umbuchung bis maximal CHF 30 pro Person bzw. Objekt.
Leistungsabrechnung der KVG/UVG einreichen
Reichen Sie Ihre Rechnungen für medizinische Heilbehandlungen im Ausland zunächst bei der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) oder Ihrer Unfallversicherung (UVG) ein. Danach senden Sie die von der KVG/UVG erstellte Leistungsabrechnung inklusive zugehöriger Belege an die HanseMerkur International.
Servicecenter kontaktieren
Bei Schadenfällen im Bereich Reiserechtsschutz kontaktieren Sie bitte zunächst unser Servicecenter telefonisch unter: +41 43 550 21 25. Wir leiten Sie danach an unseren Partner Orion Rechtsschutz-Versicherung AG weiter.
Personen-Assistance- und Notrufzentrale kontaktieren
Kontaktieren Sie unsere Schweizer Notrufzentrale unter Telefon +41 43 550 21 21. Die Experten klären die Situation mit Ihnen und organisieren die notwendige Hilfeleistung.
Verschlüsselte Übertragung
Wir garantieren Ihnen höchste Sicherheit im Umgang mit Ihren Daten bei einem Abschluss einer HanseMerkur Reiseversicherung innerhalb unserer Buchungsstrecke.
Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung
SSL (Abkürzung für „Secure Socket Layer“) ist ein allgemein anerkanntes Verschlüsselungsprotokoll zur Datenübertragung im Internet. SSL sorgt dafür, dass Ihre Daten verschlüsselt über das Internet geschickt werden und vor unerwünschten Zugriffen und Manipulationen geschützt sind.
PCI-Sicherheit für Ihre Kreditkarte
Die HanseMerkur International erfüllt den Sicherheitsstandard PCI (Payment Card Industry Data Security Standard) einer weltweiten neutralen Instanz für Kreditkartenzahlungen. Durch diese PCI-Konformität wird Ihre Zahlung per Kreditkarte noch sicherer und Betrugsfällen wird entgegengewirkt.
Mit diesem verbindlichen Sicherheitsstandard wird gewährleistet, dass die HanseMerkur International zu keinem Zeitpunkt in Kontakt mit Ihren Kreditkartendaten kommt und diese nicht verarbeitet.
Wählen Sie zwischen Rechnung und Kreditkarte
Zahlen Sie mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express und Diners Club International). Der Einzug der Beträge erfolgt bei Einmalzahlung sofort bei Buchung der Versicherung. Bei Jahresversicherungen bei der ersten Abbuchung sofort und bei ggf. anfallenden Folgeprämien jeweils zur nächsten Fälligkeit, die sich aus dem jeweiligen Versicherungsbeginn ergibt.
Darüber hinaus können Sie bequem per Rechnung bezahlen. Die Rechnung senden wir Ihnen im Anschluss an diesen Buchungsvorgang per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Über den QR-Code auf der Rechnung können Sie ganz einfach Ihre Versicherungsprämie mobil bezahlen.