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Gästeversicherung für die Schweiz und den Schengen-Raum

Gästeversicherung Schweiz & Schengen
Siegel SIQT TOP Preis-Leistung

Gästeversicherung

  • Heilungskosten
  • Such- und Bergungskosten
  • Aufenthalte bis 185 Tage
Prämie berechnen
Ab CHF
41.-
je Reise*
Schnelleinstieg
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Ihre Vorteile

Planen Sie einen Besuch in der Schweiz oder erwarten Sie Gäste aus dem Ausland? Die Gästeversicherung für die Schweiz schützt Sie vor hohen Kosten bei Erkrankungen oder Unfällen. Ob allein, mit der Familie oder als Gruppe – mit der HanseMerkur Gästeversicherung geniessen Besucher einen unbeschwerten Aufenthalt in der Schweiz und in den Schengen-Staaten. Übrigens: die „Gästeversicherung Schweiz“ ist obligatorisch, damit ein gültiges Schengen-Visum erteilt wird.

* Beispielpreis für Einzelpersonen, Reisedauer bis 5 Tage

Kostenbeteiligung an Heilbehandlungen, Medikamenten und Krankentransporten

Aufenthalte bis zu 185 Tage in der Schweiz und in den Schengen-Staaten

24-Stunden-Reise-Notruf-Service

Tarifvergleich

BasicPremium
Auslandskrankenversicherung
Auslandskrankenversicherung:

Kostenbeteiligung für medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen bei unerwarteten Erkrankungen oder Unfällen der versicherten Person während der Reise in der Schweiz und in den Schengen-Staaten.

Personen-Assistance
Personen-Assistance:

Wenn Sie während einer Reise schwer erkranken oder verletzt werden, organisieren und erstatten wir die Kosten für eine medizinische Repatriierung in Ihr Wohnsitzland, für Such-, Rettungs- und Bergungskosten und die Besuchsreise an das Spitalbett für zwei nahestehende Personen.

-
Geltungs­bereich
Schengen-Raum (Wohnstaat der versicherten Person ausgenommen)Schengen-Raum (Wohnstaat der versicherten Person ausgenommen)
Maximale Reisedauer
185 Tage185 Tage
Abschluss­zeitpunkt
Abschliessbar bis 5 Tage nach Einreise in die SchweizAbschliessbar bis 5 Tage nach Einreise in die Schweiz
Alter
Höchstalter 79 JahreHöchstalter 79 Jahre
Selbstbehalt
200 CHF pro Schadenfall in der Auslands­kranken­versicherung*200 CHF pro Schadenfall in der Auslands­kranken­versicherung*
Anzahl der Reisen
Eine ReiseEine Reise
Preisübersicht
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Beispielpreis

CHF 41

(Für Einzelpersonen; Reisedauer bis 5 Tage)

CHF 44

(Für Einzelpersonen; Reisedauer bis 5 Tage)
Prämie berechnen Prämie berechnen
* 750 CHF Selbstbehalt für Personen über 65 Jahre

Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Reisekrankenversicherung
Reisekrankenversicherung
Medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen
Medizinisch notwendige Heilungsmassnahmen
Spitalaufenthalte inklusive Verpflegungskosten
Spitalaufenthalte inklusive Verpflegungskosten
Krankentransport in ein geeignetes, nächstgelegenes Spital
Krankentransport in ein geeignetes, nächstgelegenes Spital
Erstmalige Anschaffung von medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Brillen, Hörapparaten in Folge eines Unfalls
Erstmalige Anschaffung von medizinischen Hilfsmitteln wie Prothesen, Brillen, Hörapparaten in Folge eines Unfalls
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungenbis CHF 3‘000
Such- und Bergungskosten
Such- und Bergungskostenbis CHF 5‘000
Überführung in das Heimatland oder Bestattung im Ausland
Überführung in das Heimatland oder Bestattung im Ausland
Maximale Versicherungssumme für alle Leistungen innerhalb der Versicherungsdauer
Maximale Versicherungssumme für alle Leistungen innerhalb der VersicherungsdauerCHF 100‘000
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall
Selbstbeteiligung je VersicherungsfallCHF 200 (CHF 750 für Personen über 65 Jahre)
Personen-Assistance (nur im Premium-Tarif)
Personen-Assistance
Leistungen
Leistungen
24-Stunden-Reise-Notruf-Service
24-Stunden-Reise-Notruf-Service
Medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport (Repatriierung)
Medizinisch erforderlicher Krankenrücktransport (Repatriierung)
Such- und Bergungskosten
Such- und Bergungskostenbis CHF 20‘000
Temporäre Rückkehr an den Wohnort
Temporäre Rückkehr an den Wohnortbis CHF 3‘000
Krankenbesuch bei mehr als 5 Tagen Spitalaufenthalt in der Schweiz
Krankenbesuch bei mehr als 5 Tagen Spitalaufenthalt in der Schweizbis CHF 5‘000
Hotelunterbringung für weitere versicherte Personen, bei krankheitsbedingter, verspäteter Rückreise (höchstens 10 Tage, kein Selbstbehalt)
Hotelunterbringung für weitere versicherte Personen, bei krankheitsbedingter, verspäteter Rückreise (höchstens 10 Tage, kein Selbstbehalt)bis CHF 80
Hilfestellung bei der Sperrung von Mobiltelefonen, Kredit- und Kundenkarten
Hilfestellung bei der Sperrung von Mobiltelefonen, Kredit- und Kundenkarten
Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten: Angaben über Reisebüros oder Konsulate, Organisation der Fahrt zur Botschaft/zum Konsulat und Übernahme der Fahrtkosten
Bei Verlust oder Diebstahl von Ausweis- und Reisedokumenten: Angaben über Reisebüros oder Konsulate, Organisation der Fahrt zur Botschaft/zum Konsulat und Übernahme der Fahrtkostenbis CHF 100
Kostenloser Versand von dringenden Mitteilungen im Versicherungsfall an beliebige Personen
Kostenloser Versand von dringenden Mitteilungen im Versicherungsfall an beliebige Personen
Versicherte Ereignisse
Versicherte Ereignisse
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod
Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod
Streik auf der geplanten Reiseroute, Unruhen, Quarantäne, Epidemien oder Elementarereignissen an der Reisedestination
Streik auf der geplanten Reiseroute, Unruhen, Quarantäne, Epidemien oder Elementarereignissen an der Reisedestination
Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden
Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln von mindestens zwei Stunden

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Unser Tipp: alle wichtigen Antworten zur Ihrer Reiseversicherung und Corona finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen zum Thema Corona.

Corona-FAQ Reiseversicherungen

Fragen und Antworten – Gästeversicherung

Was tun bei Notfällen im Ausland?

24-Stunden-Notruf-Service kontaktieren

Unser 24-Stunden-Notruf-Service in der Schweiz unterstützt Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer +41 43 550 2121. Die Experten geben Ihnen Verhaltenstipps und stellen den Kontakt zu Ärzten und Krankenhäusern her. 

Gibt es eine Abschlussfrist für die Gästeversicherung?

Bis 5 Tage nach Einreise in die Schweiz abschliessen

Die Gästeversicherung können Sie bis fünf Tage nach Einreise in der Schweiz abschliessen.

Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Gästeversicherung?

Abhängig vom Abschlusszeitpunkt

Erfolgt der Versicherungsabschluss vor der Einreise in die Schweiz, so beginnt der Versicherungsschutz bei der Einreise der versicherten Person in die Schweiz. Erfolgt der Versicherungsabschluss bis spätestens am fünften Tag nach der Einreise in die Schweiz, so beginnt der Versicherungsschutz am Tag der Prämienzahlung.

Schon gewusst? Wichtige Fakten zur Gästeversicherung Schweiz

Die Schweiz erfreut sich bei ausländischen Gästen grösster Beliebtheit. Rund 10 Millionen Ausländer besuchen jedes Jahr das Alpenland. Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise in der Regel ein Schengen-Visum. Voraussetzung dafür ist eine „Gästeversicherung Schweiz“. Diese Reiseversicherung übernimmt bei Krankheit oder Unfall die Kosten für notwendige Heilungsmassnahmen - zum Beispiel im Spital - oder deckt die Rückführung ins Heimatland.

Premium-Versicherung für ausländische Gäste: Das Plus an Schutz

Erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen? Die HanseMerkur bietet Ihnen die erforderliche Gästeversicherung für die Schweiz zu günstigen Konditionen mit dem Basic-Tarif. Im Premium-Tarif erhalten Besucher zusätzlich zur Heilungskostenversicherung eine Personen-Assistance. Diese Zusatzversicherung trägt die Kosten, wenn ausländische Gäste ihre Reise abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. In Notfällen helfen unsere Experten beispielsweise bei Verlust von Mobiltelefonen oder Kreditkarten.

Wich­tige Doku­mente zum Down­load

Alle wichtigen Dokumente auf einen Blick zum Ausdrucken oder Speichern:

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  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
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Basic

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CHF
41

(Beispielpreis für Einzelpersonen)

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Premium

Premium

CHF
44

(Beispielpreis für Einzelpersonen)

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