Auslandskrankenversicherung – Schutz bei Krankheit und Unfall im Ausland

Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei Krankheit oder Unfall auf Reisen vor hohen Arzt-, Spital- und Behandlungskosten im Ausland. Sie ergänzt die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz, auch Krankenkasse genannt, wenn diese medizinische Kosten im Reiseland nur teilweise übernimmt. Bei HanseMerkur ist die Auslandskrankenversicherung Bestandteil ausgewählter Reiseversicherungspakete.

Das Wichtigste zur Auslandskrankenversicherung in Kürze

  • Reiseschutz im Ausland: Die Auslandskrankenversicherung sichert medizinische Risiken während Auslandsreisen ab.
  • Ergänzung zur Krankenkasse: Sie ergänzt die obligatorische Krankenversicherung, wenn diese im Reiseland nicht ausreichend leistet.
  • Hohes Kostenrisiko: Besonders wichtig ist sie für Länder mit hohen Gesundheitskosten wie USA, Kanada, Australien, Japan oder Neuseeland.
  • Medizinische Leistungen: Versichert sind unter anderem Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Operationen, Medikamente und akute Zahnbehandlungen.
Passende Reiseversicherung finden

Wann und warum benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung ist sinnvoll, wenn Sie sich auf Reisen vor hohen Arzt-, Spital- und Behandlungskosten schützen möchten. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) und über die Unfallversicherung (UVG) auch im Ausland für medizinische Notfälle grundversichert. Diese Deckung reicht jedoch nicht in jedem Reiseland aus.

Besonders ausserhalb der EU/EFTA/UK können Deckungslücken entstehen. Die Krankenkassen in der Schweiz übernimmt bei medizinischen Notfallbehandlungen im Ausland gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die für die gleiche Behandlung in der Schweiz vergütet würden. In Ländern mit hohen Gesundheitskosten wie Kanada, den USA, Japan, Australien oder Neuseeland kann dadurch ein erheblicher Restbetrag entstehen.

Eine Reisekrankenversicherung beziehungsweise Heilungskostenversicherung ergänzt die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung. Sie übernimmt zudem medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Arzneimittel, Heil- und Verbandmittel sowie weitere versicherte, medizinische Kosten im Ausland.

Leistungen der HanseMerkur Auslandskrankenversicherung auf einen Blick

Die Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur schützt Sie im Ausland vor medizinisch notwendigen Behandlungskosten im Ausland. Sie ergänzt Ihre obligatorische Kranken- und Unfallversicherung und bietet zusätzlichen Versicherungsschutz, wenn im Reiseland hohe Arzt- oder Spitalkosten entstehen:

LeistungWas ist versichert?
Stationäre Behandlung im SpitalMedizinisch notwendige Behandlungen bei einem Spitalaufenthalt im Ausland
Unaufschiebbare OperationenOperationen, die während der Reise medizinisch notwendig sind
Ambulante HeilbehandlungÄrztliche Behandlungen ohne stationären Aufenthalt
Arznei-, Heil- und VerbandmittelÄrztlich verordnete Medikamente sowie Heil- und Verbandmittel
Schmerzstillende ZahnbehandlungAkute Zahnbehandlungen zur Schmerzlinderung am Urlaubsort
SchwangerschaftskomplikationenÄrztliche Behandlung unerwarteter Komplikationen während der Schwangerschaft
Chiropraktische BehandlungBehandlungen durch staatlich zugelassene Chiropraktiker
Hilfsmittel z. B. nach UnfallÄrztlich verordnete Hilfsmittel z. B. infolge eines Beinbruchs
Physikalische BehandlungenStrahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen

Gut zu wissen für Familien: Wird ein mitversichertes Kind bis zum vollendeten 13. Lebensjahr im Ausland stationär behandelt, erstattet HanseMerkur die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Spital.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auch unter Reiseversicherungen und innerhalb unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie kann ich eine Auslandskrankenversicherung zur Reise abschliessen?

Die Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur, auch Heilungskostenversicherung oder Reisekrankenversicherung genannt, ist nicht als Einzelversicherung abschliessbar. Sie ist Bestandteil in den Premium-Tarifen der Reiseversicherungen für eine Reise oder auch für ein ganzes Jahr.

Reisekrankenversicherung für eine Reise

Planen Sie eine Reise oder einen Auslandsaufenthalt von bis zu 62 Tagen, bietet Ihnen die Reiseversicherung für eine Reise inklusive Reiserücktrittsversicherung im Tarif Travel Premium, umfassenden Reiseschutz. Die Versicherung schützt Sie bei Krankheit oder medizinischen Notfällen im Ausland, wenn im Reiseland hohe Arzt- oder Spitalkosten entstehen.

Neben der Heilungskostenversicherung sind weitere wichtige Leistungen enthalten:

  • Reiserücktrittsversicherung / Annullationsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Personen-Assistance, inklusive 24-Stunden-Notruf-Service
  • Reisegepäckversicherung
  • Bestpreis-Garantie

Planen Sie eine Reise als Gruppe wie z. B. eine Schülerreise oder ein Trainingslager einer Sportgruppe? In der Gruppenreiseversicherung Travel Group Premium ist die Auslandskrankenversicherung für alle versicherten Personen enthalten.

Reisekrankenversicherung für mehrere Reisen

Wenn Sie mehrmals im Jahr verreisen, bietet die Jahresreiseversicherung Travel Premium 365 weltweiten Reiseschutz für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Der Versicherungsschutz gilt auch für Reisen in der Schweiz; die Auslandskrankenversicherung schützt Sie dabei auf Ihren Reisen ins Ausland.

Zusätzlich zur Heilungskostenversicherung sind unter anderem folgende Leistungen enthalten:

  • Reiserücktrittsversicherung / Annullationsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Personen-Assistance, inklusive 24-Stunden-Notruf-Service
  • Reisegepäckversicherung
  • Freizeitschutz inklusive Ticketversicherung
  • Reiserechtsschutz weltweit und europaweit
  • Bestpreis-Garantie

Gut zu wissen: Für Tauchbegeisterte ist die Auslandskrankenversicherung auch Bestandteil der Tauchversicherung Travel Dive 365. Zusätzlich berücksichtigt dieses Versicherungspaket spezielle Risiken eines Tauchsportlers, zum Beispiel Tauchunfähigkeit, Tauchausrüstung im Reisegepäck oder Kosten für besondere Behandlungen nach einem Tauchzwischenfall.

Krankenkasse oder Auslandskrankenversicherung: Was ist der Unterschied?

Die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung in der Schweiz bietet bei medizinischen Notfällen im Ausland einen Basisschutz. Je nach Reiseland können die Leistungen jedoch begrenzt oder nicht ausreichend sein. Eine Auslandskrankenversicherung ersetzt die Grundversicherung nicht, sondern ergänzt sie gezielt für Reisen ins Ausland – insbesondere bei hohen Arzt-, Spital- oder Behandlungskosten in Ländern wie den USA, Kanada oder Australien.

Situationobligatorische Kranken- und UnfallversicherungAuslandskrankenversicherung
Medizinischer Notfall in EU/EFTA/UKMedizinisch notwendige Behandlungen können über die Europäische Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Es gelten die Regelungen des Aufenthaltslandes.Ergänzt den bestehenden Schutz bei Krankheit, medizinischem Notfall oder Unfall im Ausland.
Medizinischer Notfall ausserhalb EU/EFTA/UKbegrenzt: maximal bis zum doppelten Betrag der Kosten, die für dieselbe Behandlung in der Schweiz vergütet würden.Versicherungsschutz und schützt vor hohen Kosten durch Behandlungen im Urlaubsort.
Arzt- und SpitalkostenJe nach Reiseland und Behandlung können Restkosten entstehen.Versichert medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen unabhängig vom Reiseland.
Operationen im AuslandNur im Rahmen der gesetzlichen Notfalldeckung und abhängig vom Reiseland.Unaufschiebbare Operationen während der Reise sind versichert.
Medikamente und VerbandmittelKostenübernahme abhängig von medizinischer Notwendigkeit und gesetzlicher Regelung.Ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel sind versichert.
Zweck der VersicherungGesetzliche Basisabsicherung für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.Ergänzender Reiseschutz für Reisende im Ausland und bietet Sicherheit vor finanziellen Folgen hoher medizinischer Kosten.
Kosten für Begleitpersonen im SpitalFür Behandlungen in einem EU-/EFTA-Staat werden die Kosten für Begleitpersonen je nach Reiseland übernommen. Für Behandlungen ausserhalb der EU/EFTA werden keine Kosten übernommen.Wird ein mitversichertes Kind bis zum vollendeten 13. Lebensjahr stationär behandelt, werden die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Spital übernommen.
Hinweis: Ein medizinischer Rücktransport (Repatriierung) ist in der Regel nicht umfassend über die Krankenkasse gedeckt. Bei der HanseMerkur uns sie Bestandteil der Personen-Assistance die an allen Reiseversicherungspaketen enthalten ist.

 

Beispiel: mögliche Restkosten nach einem Unfall im Ausland

Nach einem Sturz auf einer Wanderung in den USA entstehen Arzt- und Spitalkosten von CHF 20'000. Eine vergleichbare Behandlung in der Schweiz würde mit CHF 6'000 vergütet. Die Unfallversicherung übernimmt maximal den doppelten Betrag – in diesem Beispiel CHF 12'000. Ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung bleiben mögliche Restkosten von CHF 8'000.

Wichtig: Das Beispiel ist vereinfacht dargestellt. Die tatsächliche Kostenübernahme hängt vom Reiseland, der Behandlung und den geltenden Versicherungsbedingungen ab.

Fragen und Antworten zur Auslandskrankenversicherung

Rund um die Uhr erreichbar: Die Vorteile der HanseMerkur

  • Deckt Annullierungskosten bei unerwarteter Reiseabsage ab
  • 24-Stunden-Notruf für schnelle Unterstützung im Ernstfall
  • Schützt auch vor finanziellen Verlusten für vorab gebuchte Aktivitäten am Reiseziel
  • Schnelle Online-Abwicklung für einen unkomplizierten Abschluss
  • Für Einzelreisen und planbare Reisebudgets geeignet
  • Unterstützung im Schadenfall mit klaren Abläufen
  • Hilft, finanzielle Risiken frühzeitig zu begrenzen
  • Flexible Lösung für unterschiedliche Reiseanlässe

Produkt­emp­feh­lungen

Jahres­rei­se­ver­si­che­rung

Umfassender Schutz für beliebig viele Reisen pro Jahr inklusive Annullationsversicherung.

Einmalige Reiseversicherung inkl. Reiserücktrittsversicherung

Annullations- und Reiseabbruchversicherung für einzelne Reisen weltweit.

Gruppenreiseversicherung

Versicherungsschutz für Vereinsreisen, Schulreisen, Firmenausflüge und andere Gruppenreisen.