Planen Sie eine Reise in Hochpreisländer wie die USA, Kanada oder Japan, sollten Sie sich auf einen umfassenden Krankenschutz verlassen können. Warum eine Auslandskrankenversicherung unbedingt mit ins Gepäck gehört und auf welche Leistungen Sie bei Abschluss achten sollten.
Wer bereits selbst Heilungskosten im Ausland zahlen musste, weiss wie wertvoll eine Auslandskrankenversicherung ist. Grundsätzlich sind Sie mit der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) im In- und Ausland für Grundversorgungen versichert.
Nichtsdestotrotz sind ohne Auslandskrankenversicherung oftmals nicht alle Kosten gedeckt. Müssen Sie beispielsweise während Ihres Aufenthalts in Kanada medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, erhalten Sie vor Ort die erforderliche Behandlung, wie sie einem Einwohner zukommen würde. Jedoch sind die Behandlungskosten in einem Hochpreisland wie Kanada höher als in der Schweiz. Für medizinische Notfallbehandlungen wird nur bis höchstens zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz gekostet hätte, vergütet. Für den restlichen Betrag müssen Sie im Ernstfall selbst aufkommen.
Eine zusätzlich abgeschlossene Heilungskostenversicherung ist für Reisen in Länder mit hochpreisigen Gesundheitssystemen daher wichtig. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen sowie für Arzneimittel, Heil- und Verbandsmaterial und ergänzt somit die Leistungen aus der obligatorischen Kranken- oder Unfallversicherung.
Inkludierte Leistungen einer Auslandskrankenversicherung können je nach Versicherer stark variieren. Überlegen Sie sich am besten im Vorfeld, welche Leistungen Ihnen bei einer Auslandskrankenversicherung besonders wichtig sind. Achten Sie darauf, dass eine Heilungskostenversicherung die Leistungen Ihrer obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung sinnvoll ergänzt und ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten mitversichert sind. Die Reisekrankenversicherung der HanseMerkur umfasst vielfältige Leistungen:
Gut zu wissen: Wird ein mitversichertes Kind bis zum vollendeten 13. Lebensjahr im Ausland stationär behandelt, erstattet die HanseMerkur die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.
"An meine zweimonatige Australienreise mit meiner Freundin erinnere ich mich eigentlich gern zurück. Leider verlief der zweite Monat völlig anders als geplant: Nachdem wir jeden Tag unterwegs gewesen sind, bekam ich in der 5. Woche Schmerzen in der Leistenregion. Da ich die Reise so nicht fortführen wollte, ging ich zum Arzt. Zügig bekam ich meine Diagnose: Leistenbruch. Daraufhin wurde ich stationär aufgenommen, der Arzt nahm eine Routine-OP vor und ich musste drei weitere Nächte im Krankenhaus verbringen.
Als ich die Rechnung mit dem Behandlungskosten aus dem Spital erhielt, war ich zunächst geschockt: CHF 17'200. Meine Krankenkassen-Grundversicherung erstattete mir CHF 11'260 der Kosten. Im Nachhinein bin ich sehr froh, dass ich eine Heilungkostenversicherung vor Reisebeginn abgeschlossen hatte. So übernahm die HanseMerkur den Restbetrag von CHF 5'910 – und ich kann für meine nächste Fernreise sparen."
– Aaron Bucher (Name und Foto geändert)
Um einen optimalen Schutz gewährleisten zu können, bieten wir die Auslandskrankenversicherung (auch Heilungskostenversicherung) nicht als Einzelversicherung, sondern innerhalb unserer Reiseversicherungspakete mit den Tarifen „Travel Premium“ und „Travel Premium 365“ an.
Reisekrankenversicherung für eine Reise
Möchten Sie eine Reise bis zu einer Reisedauer von 92 Tagen weltweit inklusive Auslandskrankenschutz und ohne Selbstbehalt absichern, empfehlen wir Ihnen den „Travel Premium"-Tarif unserer einmaligen Reiseversicherung. Neben der inkludierten Heilungskostenversicherung profitieren Sie ausserdem von diesen Zusatzleistungen:
Reisekrankenversicherung für mehrere Reisen
Verreisen Sie mehrmals im Jahr, sichert die Jahresreiseversicherung „Travel 365“ beliebig viele Reise innerhalb eines Jahres weltweit ab. Innerhalb des Tarifs „Travel Premium 365“ begleitet Sie ein Auslandskrankenschutz auf all Ihren Reisen. Neben der Heilungskostenversicherung sind folgende Versicherungen inbegriffen:
Ist ein Krankenrücktransport in die Schweiz abgesichert?
Für den Fall, dass Sie im Ausland stationär behandelt werden können, ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport über unsere Personen-Assistance mit versichert. Die Voraussetzung für eine so genannte „Repatriierung“ ist, dass diese vom Arzt als medizinisch sinnvoll eingeschätzt wird – z. B. aufgrund fehlender Behandlungsmöglichkeiten im Ausland. Können Sie aufgrund von Transportunfähigkeit nicht nach Hause reisen, besteht innerhalb der Auslandskrankenversicherung weiterhin Versicherungsschutz.
Leistet die Auslandskrankenversicherung bei einer Corona-Infektion?
Wenn Sie bei HanseMerkur eine Heilungskostenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit COVID-19 infizieren, sind die dadurch anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert. Weitere Informationen finden Sie in unseren Corona-FAQs.
Verreisen Sie in hochpreisige Länder wie die USA, Kanada oder Japan, empfehlen wir Ihnen den Schutz durch unsere Auslandskrankenversicherung. Innerhalb unserer Reiseversicherungspakete „Travel“ und „Travel 365“ haben Sie die Möglichkeit, einen leistungsstarken Reisekrankenschutz mit wertvollen Zusatzversicherungen zu kombinieren.
Mit unseren Versicherungspaketen profitieren Sie von diesen Konditionen:
Detaillierte Informationen erhalten Sie auch auf unseren Produktseiten und innerhalb unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.