Visum-Reiseversicherung: Was ausländische Gäste wissen müssen

Eine Schengen-Visum Reiseversicherung ist eine Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste, die für ihre Einreise in die Schweiz oder den Schengen-Raum eine ausreichende medizinische Absicherung nachweisen müssen. Sie schützt während des versicherten Aufenthalts bei Krankheit, Unfall und medizinischen Notfällen.

Für ein Schengen-Visum ist eine Reisekrankenversicherung mit ausreichender Mindestdeckung erforderlich. Die HanseMerkur Gästeversicherung erfüllt diese Anforderungen und bietet Besuchern aus dem Ausland Schutz vor hohen medizinischen Kosten während ihres Aufenthalts, denn auch wenn die Schweiz viele Vorteile hat, ist sie auch das zweitteuerste Land der Welt, was die medizinische Versorgung betrifft.

Auf einen Blick – die Gästeversicherung der HanseMerkur

Die Gästeversicherung der HanseMerkur eignet sich für:

  • ZutreffendAusländische Besucher, die sich mit dem Schengen-Visum vorübergehend in der Schweiz und dem Schengen-Raum aufhalten
  • ZutreffendGeschäftsreisende aus dem Ausland
  • ZutreffendFreunde und Angehörige mit ausländischem Wohnsitz, die Sie als Gastgeber in der Schweiz beherbergen

Für den Abschluss der Gästeversicherung gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Geltungsbereich: Schengen-Raum
  • Maximale Reisedauer bis 185 Tage
  • Abschliessbar bis 5 Tage nach Einreise in die Schweiz
  • Höchstalter bis 79 Jahre

Wann brauche ich für das Schengen-Visum eine Reiseversicherung?

Eine Visum-Reiseversicherung ist vor allem dann wichtig, wenn ausländische Gäste für einen Aufenthalt in der Schweiz oder im Schengen-Raum ein Visum benötigen. Für den Visumantrag muss in der Regel eine gültige Reisekrankenversicherung nachgewiesen werden. Diese sollte für die gesamte Aufenthaltsdauer gelten, medizinische Notfälle abdecken und die vorgeschriebene Mindestdeckung von EUR 30'000 erfüllen.

Sinnvoll ist der Versicherungsschutz aber auch für Besucher und Touristen, die ohne Visum in die Schweiz einreisen dürfen. Denn bei Krankheit, Unfall oder einem medizinischen Notfall können in der Schweiz hohe Kosten entstehen – etwa für ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte, Medikamente oder notwendige Krankentransporte. Eine passende Reisekrankenversicherung schützt vor diesen finanziellen Risiken während des versicherten Aufenthalts, falls der Versicherungsschutz im Herkunftsland eine niedrigere Deckung beinhaltet. EU-Bürger brauchen keine Gästeversicherung für die Schweiz, da sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) versichert sind.

Leistungen der HanseMerkur Visum-Reiseversicherung auf einen Blick

Die HanseMerkur Gästeversicherung bietet ausländischen Gästen Versicherungsschutz während ihres Aufenthalts in der Schweiz und im Schengen-Raum – für eine Reisedauer von bis zu 185 Tagen. Zu den versicherten Leistungen zählen unter anderem medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen, ärztlich verordnete Medikamente sowie medizinisch notwendige Transporte in ein geeignetes, nächstgelegenes Spital. Rückführungen ins Heimatland aus medizinischen Gründen können bei vielen Reiseversicherungen, bei der HanseMerkur im Tarif Premium, ebenfalls mitversichert sein.

Im Standard-Tarif sind Heilungskosten bis CHF 100’000 versichert. Im Premium-Tarif gilt eine unbegrenzte Versicherungssumme für Heilungskosten, zusätzlich ist eine Personen-Assistance enthalten. 

 StandardPremium
Heilungskosten bei Krankheit oder UnfallZutreffend 

bis CHF 100’000
Zutreffend 

unbegrenzt
Ambulante und stationäre BehandlungZutreffendZutreffend
Medizinisch notwendige TransporteZutreffendZutreffend
Ärztlich verordnete MedikamenteZutreffendZutreffend
Notfall-ZahnbehandlungZutreffend 

bis CHF 3‘000
Zutreffend 

bis CHF 3‘000
Such-, Rettungs- und BergungskostenZutreffend 

bis CHF 5‘000
Zutreffend 

bis CHF 5‘000
Personen-AssistanceNicht zutreffendZutreffend
24-Stunden-Notruf-ServiceNicht zutreffendZutreffend

 

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf unserer Produktseite Gäste­ver­si­che­rung für die Schweiz und den Schengen-Raum und innerhalb unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Gut zu wissen: Die HanseMerkur Gästeversicherung ist als "Schengen-Visa Versicherung" in allen Schengen-Ländern gültig und entspricht den Mindestanforderungen für einen Visumantrag.

Wie und wann kann ich eine Visum-Reiseversicherung abschliessen?

Eine Reiseversicherung für das Schengen-Visum sollte idealerweise vor der Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden. Das ist besonders wichtig, wenn die Versicherungsbestätigung für den Antrag auf ein Visum benötigt wird.

Bei der HanseMerkur kann die Gästeversicherung auch noch nach der Einreise abgeschlossen werden – spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft. Der Versicherungsschutz gilt für Aufenthalte von bis zu 185 Tagen und sollte für die gesamte Reisedauer gewählt werden.
Der Vorteil: Muss der Besuch in der Schweiz vorzeitig abgebrochen werden, wird die Prämie der Versicherung anteilig zurückbezahlt.

Für den Online-Abschluss werden nur wenige Angaben benötigt. U. a. die Anschrift der Gastgeber und persönlichen Angaben des Besuchers. Der Preis für die Versicherung richtet sich nach dem gewählten Tarif und der geplanten Aufenthaltsdauer. Detaillierte Informationen zur HanseMerkur Gästeversicherung finden Sie auf der Produktseite.

Für welche Länder gilt eine Schengen-Visum Reiseversicherung?

Eine Schengen-Visum Reisekrankenversicherung ist für Gäste aus dem Ausland relevant. Zum Schengen-Raum gehören 29 Staaten in Europa, darunter die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island sowie 25 EU-Staaten, wie Deutschland, Österreich oder Frankreich. Für kurzfristige Aufenthalte gilt in der Regel eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Ob ausländische Gäste für die Einreise in die Schweiz ein Visum benötigen, hängt von ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die aktuellen Einreise- und Visumvorschriften sollten deshalb direkt beim Staatssekretariat für Migration SEM geprüft werden.

Schengen-Staaten auf einen Blick:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Stand: Juni 2026. Die Liste kann sich ändern. Massgebend sind die aktuellen Informationen des Staatssekretariats für Migration SEM.

Fragen und Antworten zur Visum-Reiseversicherung

Rund um die Uhr erreichbar: Die Vorteile der HanseMerkur

  • Deckt Annullierungskosten bei unerwarteter Reiseabsage ab
  • 24-Stunden-Notruf für schnelle Unterstützung im Ernstfall
  • Schützt auch vor finanziellen Verlusten für vorab gebuchte Aktivitäten am Reiseziel
  • Schnelle Online-Abwicklung für einen unkomplizierten Abschluss
  • Für Einzelreisen und planbare Reisebudgets geeignet
  • Unterstützung im Schadenfall mit klaren Abläufen
  • Hilft, finanzielle Risiken frühzeitig zu begrenzen
  • Flexible Lösung für unterschiedliche Reiseanlässe

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