Europa und der Schengen-Raum sind beliebte Reiseziele für Gäste mit ausländischem Wohnsitz. Sind Sie selbst Gastgeber für Besucher aus dem Ausland oder suchen als Anwärter für das Schengen-Visum einen geeigneten Versicherungsschutz? Wie eine Gästeversicherung den Aufenthalt in der Schweiz und im Schengen-Raum absichert – und auf welche Leistungen es ankommt.
Erwarten Sie Gäste mit Wohnsitz im Ausland zu Besuch, möchten Sie diesen einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Für einen sicheren Aufenthalt zählt vor allem eine geeignete Vorsorge im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls. Zu beachten gilt, dass Nicht-EU/-EFTA-Bürger für die Einreise in die Schweiz in der Regel ein Schengen-Visum benötigen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Gäste- oder Visum-Reiseversicherung: Sie bietet die Deckung, die für den Erhalt eines Schengen-Visums notwendig ist.
Doch auch für ausländische Reisende, die kein Schengen-Visum benötigen, bietet eine Gästeversicherung Rückhalt im Ernstfall. So beteiligt sich die Gästeversicherung der HanseMerkur u. a. an den Kosten für medizinisch notwendige Heilmassnahmen, die Reisende aufgrund von Krankheit oder Unfall während des Aufenthaltes im Schengen-Raum in Anspruch nehmen.
Eine Gästeversicherung sollte die Anforderungen an ein Schengen-Visum erfüllen. Letzteres ermöglicht es Reisenden, sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen frei zwischen den Schengen-Staaten zu bewegen. Zu der Schengen-Zone zählen dabei alle europäischen Länder mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs, von Irland, Rumänien, Bulgarien, Kroatien und Zypern.
Wer aus einem visumpflichtigen Land in die Schweiz und den Schengen-Raum einreist, ist dazu verpflichtet, eine Reiseversicherung abzuschliessen. Achten Sie bei Abschluss daher darauf, dass Ihre Versicherung:
Ausserdem empfehlen wir, einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport (Repatriierung) über Ihren Reiseschutz mitzuversichern.
Wer auf Geschäftsreisen in Europa unterwegs ist, sollte im Ernstfall ebenso auf einen verlässlichen Versicherungsschutz zurückgreifen können. Beinhaltet Ihr Arbeitsvertrag bereits eine Krankenversicherung für Geschäftsreisen, empfehlen wir, diese genau zu überprüfen. Im besten Fall sollte diese nicht nur bei medizinisch notwendigen Heilmassnahmen, sondern auch bei ärztlich angeordneten Spitalaufenthalten und einer Repatriierung ins Heimatland greifen. Die inkludierte Heilungskostenversicherung der Gästeversicherung sichert darüber hinaus Such- und Bergungskosten (bis CHF 5'000 im Basic-Tarif und bis CHF 20'000 im Premium-Tarif) in Folge eines möglichen Unfalls und Überführungskosten ab.
Die Gästeversicherung der HanseMerkur erfüllt die Anforderungen an ein Schengen-Visum und eignet sich daher für alle Reisenden, die sich bis zu 90 Tagen innerhalb der Schengen-Zone aufhalten möchten. Aber auch für ausländische Gäste, die kein Schengen-Visum benötigen, empfehlen wir die Absicherung durch einen geeigneten Auslandskrankenschutz. Dieser wird durch unsere Gästeversicherung gewährleistet. Die inkludierte Reisekrankenversicherung leistet u. a. Erstattung bei:
Gut zu wissen: Die Versicherungssumme für alle Leistungen innerhalb der Versicherungsdauer liegt bei CHF 100‘000 und liegt damit über den Anforderungen an ein Schengen-Visum. Pro Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt CHF 200, für Personen über 65 Jahren gilt eine Selbstbeteiligung von CHF 750.
Mit dem Premium-Tarif der Gästeversicherung erhalten Reisende neben einer Heilungskostenversicherung zusätzlich eine Personen-Assistance. Sie übernimmt u. a. die Kosten, wenn Reisende ihren Aufenthalt wegen eines versicherten Grunds verlängern, abbrechen oder unterbrechen müssen. Auch ein wichtiger notwendiger medizinischer Krankenrücktransport ins Heimatland (Repatriierung) ist über die Personen-Assistance abgedeckt. Weiterhin profitieren Sie u. a. von diesen Leistungen:
Alle Leistungen und versicherten Gründe der Gästeversicherung können Sie auch in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.
Die Gästeversicherung der HanseMerkur eignet sich für:
Für den Abschluss der Gästeversicherung gelten folgende Rahmenbedingungen: