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Au-pair-Reiseversicherung – rundum abgesichert im Auslandsabenteuer

Schnelleinstieg
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  • Ausländische Au-pairs
  • Passende Versicherung

Wer in ein Au-pair-Programm starten möchte und oder ein ausländisches Au-pair in der Schweiz aufnimmt, sollte rechtzeitig mit der Organisation beginnen. Was in jedem Fall dazu gehört: ein zuverlässiger Reiseschutz, der Sie im Notfall finanziell absichert. Unsere Tipps zur Vorbereitung – und welche Anforderungen eine Au-pair-Versicherung im In- und Ausland erfüllen sollte.

Richtig vorbereitet für den Au-pair-Aufenthalt

Der Aufenthalt in einem fremden Land bietet Au-pairs eine einmalige Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen in vielerlei Hinsicht zu sammeln: Wer den Schritt ins Auslandsabenteuer wagt, erweitert nicht nur seine Sprachkenntnisse, sondern gewinnt ein zweites Zuhause bei einer Gastfamilie in der Ferne und neue Perspektiven für die Zukunft. Leben Sie mehrere Monate im Ausland, sollten Sie Ihren Aufenthalt gut vorbereiten. Neben der Auswahl eines Gastlands und der Vermittlung über eine geeignete Agentur, zählt dazu auch ein professioneller Versicherungsschutz. Dieser sollte Sie auf Ihre Auslandsreise begleiten und Sie bei Krankheit oder Unfällen umfassend absichern.

Ausländische Au-pairs in der Schweiz

Sind Sie selbst Gasteltern und empfangen ein ausländisches Au-pair in der Schweiz, müssen Sie nicht nur einen Antrag auf Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung bei der Arbeitsmarktbehörde Ihres Kantons stellen, sondern ggf. auch ein Visum für den Aufenthalt in der Schweiz beantragen. Unabhängig davon, ob Ihr Au-pair aus einem visumpflichtigen Land einreist, sollten Sie ihm jedoch einen geeigneten Versicherungsschutz zur Verfügung stellen. Erfahren Sie mehr unter dem Punkt „ausländische Au-pairs“.

Welche Anforderungen sollte eine Au-pair-Reiseversicherung erfüllen?

Au-pair-Aufenthalte in EU-/EFTA-Ländern

Je nachdem, wo Sie Ihren Au-pair-Aufenthalt in der Welt absolvieren, sollten Sie bei Abschluss einer Reiseversicherung auf unterschiedliche Leistungen achten. Grundsätzlich benötigen Au-pairs während des Aufenthalts im Gastland eine gültige Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung. Planen Sie Ihren Aufenthalt in einem EU- oder EFTA-Land, sichert Sie Ihre obligatorische Grundversicherung gegen medizinische Heilungskosten aufgrund von Krankheit oder Unfällen ab. Wovor Sie Ihre Grundversicherung jedoch nicht schützen kann, sind die finanziellen Folgen einer möglichen Annullation oder eines Abbruchs des Au-pair-Aufenthalts. Müssen Sie Ihren Aufenthalt etwa aufgrund einer Erkrankung (auch die einer Risikoperson) annullieren, verschieben oder abbrechen, können bereits gebuchte Flüge oder hohe Rückreisekosten ins Geld fallen. Die Annullations- und Reiseabbruchsversicherung der HanseMerkur sichert Sie u. a. gegen einen Nichtantritt, eine verspätete Hin- oder Rückreise und Reiseabbruch umfassend ab.

Wichtig: Neben einer unerwarteten und schweren Erkrankung gelten eine offizielle Reisewarnung (bei einer Epidemie) und eine Erkrankung mit COVID-19 als versicherte Gründe in der Annullations- und Reiseabbruchversicherung. Alle versicherten Gründe können Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

Au-pair-Krankenversicherung in Hochpreisländern: USA, Kanada oder Australien

Die USA, Kanada, aber auch Australien und Neuseeland gehören mit zu den beliebtesten internationalen Au-pair-Ländern. Neben einer Absicherung Ihres Aufenthalts gegen Annullation und Reiseabbruch empfehlen wir in diesen Ländern einen erweiterten Reiseschutz durch eine Auslandskrankenversicherung. Der Grund: Dort fallen die Behandlungskosten deutlich höher aus als in der Schweiz. Müssen Sie z. B. in den USA medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, zahlt Ihre obligatorische Grundversicherung Ihre Behandlung bis maximal zum doppelten Betrag, der für dieselbe Behandlung in der Schweiz angefallen wäre. Auch bei kurzen stationären Aufenthalten kann der Restbetrag jedoch immer noch mehrere Tausend Franken betragen, für die Sie selbst aufkommen müssten.

Die Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur kommt daher zum Zug, wenn Ihre Grundversicherung ambulante oder stationäre Behandlungskosten nur zum Teil zahlt. Darüber hinaus erstattet sie u. a. Arznei-, Heil- und Verbandsmittel sowie Hilfsmittel in Folge eines Unfalls. Alle versicherten Leistungen finden Sie auch in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Ausländische Au-pairs in der Schweiz absichern

Nehmen Sie als Gastfamilie ein Au-pair mit ausländischem Wohnsitz bei sich auf, darf es neben der Kinderbetreuung leichte Aufgaben im Haushalt übernehmen. Die Arbeitszeiten, der Lohn bzw. das Taschengeld Ihres Au-pairs werden in einem Vertrag geregelt. Da das Au-pair-Dasein mit einer normalen Anstellung gleichgesetzt ist, zahlen auch Au-pairs Sozialabgaben. Als Gasteltern sollten Sie Ihrem Au-pair daher ein Versicherungsschutz zur Verfügung stellen, der eine Krankengeld-, Arbeitslosen-, Renten- und bestenfalls auch eine Haftpflichtversicherung beinhaltet.

Im Falle von Krankheit oder Unfällen empfehlen wir darüber hinaus eine zusätzliche Absicherung durch eine Auslandskrankenversicherung. Als Bestandteil der Gästeversicherung der HanseMerkur übernimmt sie u. a. die Heilungskosten für notfallmässige medizinische Behandlungen, für ärztlich angeordnete Spitalaufenthalte und medizinische Heilmittel in der Schweiz. Auch Such- und Bergungskosten (bis max. CHF 5'000) und Krankentransporte ins Krankenhaus sind versichert. Pro Ereignis gilt ein Selbstbehalt von CHF 200.

Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz der Gästeversicherung gilt nicht nur in der Schweiz, sondern innerhalb des gesamten Schengen-Raums. Auf Reisen innerhalb der Schengen-Länder ist Ihr Au-pair daher für den gesamten Versicherungszeitraum geschützt.

Im Premium-Tarif der Gästeversicherung sichern Sie Au-pairs durch eine zusätzliche Personen-Assistance ab. Sie leistet Entschädigung, falls Ihr Au-pair seinen Aufenthalt aus versicherten Grund abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss. Auch eine medizinisch betreute Repatriierung (Auslandsrückholung) ins Heimatland ist über die Personen-Assistance versichert.

Für die Gästeversicherung der HanseMerkur gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Maximale Reisedauer: 185 Tage
  • Abschliessbar bis 5 Tage nach Einreise in die Schweiz
  • Geltungsbereich: Schengen-Raum
  • Maximale Versicherungssumme für alle Leistungen: CHF 100'000
  • CHF 200 Selbstbehalt pro Schadenfall in der Auslandskrankenversicherung

Detaillierte Informationen zu Leistungen und versicherten Gründen erhalten Sie auch in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie kann ich eine Au-pair-Versicherung abschliessen?

Für einen Au-pair-Aufenthalt bis zu 3 Monaten empfehlen wir unsere Einmalversicherung „Travel Premium“. Dauert Ihr Aufenthalt länger als 3 Monate bis zu einem Jahr an, sichert Sie dagegen unsere Jahresversicherung „Travel Premium 365“ zuverlässig auf Reisen ab. Um Ihnen einen umfassenden Reiseschutz im Ausland zu gewährleisten, setzen sich beide Reiseversicherungspakete aus mehreren Einzelversicherungen zusammen. Sie profitieren von einer…

  • Annullationsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Personen-Assistance
  • Reisegepäckversicherung
  • Auslandskrankenversicherung (im Premium-Tarif)
  • Reiserechtsschutzversicherung (im Premium-Tarif

Beide Versicherungspakete können Sie für alle Reisearten und ohne Selbstbehalt für weltweite Aufenthalte innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung abschliessen.

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