Planen Sie Ihre Reise ohne Risiko mit dem speziellen Corona-Reiseschutz der HanseMerkur – und geniessen Sie die Vorfreude auf die kommenden Ferien. Der Corona-Schutz ist als Add-On zu unseren Produkten mit Annullations- und Reiseabbruchversicherung buchbar. Mit der Zusatzversicherung bekommen Sie Ihre Annullierungskosten und/oder Reise-Mehrkosten bei Verdacht auf eine Infektion oder bei einer Erkrankung an COVID-19 zurück.
Corona-Reiseschutz | |
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Leistungsbeschreibung | Download PDF |
Zusatzschutz Annullationsversicherung | |
Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung | |
Zusatzprodukt | Nur in Verbindung mit einer Annullations- & Reiseabbruchversicherung der HanseMerkur für die selbe Reise gültig |
Geltungsbereich | Weltweit |
Maximale Reisedauer | 45 Tage | Anzahl der versicherten Reisen | 1 Reise |
Preisübersicht | Download PDF |
Zahlungsweise | Einmalig bei Abschluss |
Beispielpreis |
ab CHF 20 (Preisbeispiel, Prämie jeweils 4% vom Reisepreis) |
Leistungsmerkmale | Corona-Zusatzschutz Annullationsversicherung |
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Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Annullationskosten aus versichertem Grund | |
Ersatz der vertraglich geschuldeten Annullationskosten aus versichertem Grund | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Bei verspätetem Reiseantritt | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Bei Umbuchung der Reise | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und daraus resultierende häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Massnahme oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) | |
Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und daraus resultierende häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Massnahme oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) | |
Verweigerte Beförderung oder verweigertes Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn). | |
Verweigerte Beförderung oder verweigertes Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn) | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | Kein Selbstbehalt |
Leistungsmerkmale | Corona-Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung |
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Bei Reiseabbruch | |
Bei Reiseabbruch | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Bei verspäteter Rückreise | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme. | |
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme. | |
Versicherte Gründe | |
Versicherte Gründe | |
Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und daraus resultierende Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Massnahme oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) | |
Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und daraus resultierende Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Massnahme oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) | |
Verweigerte Beförderung am Tag der Rückreise (Reiseende) durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal). | |
Verweigerte Beförderung am Tag der Rückreise (Reiseende) durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal). | |
Selbstbehalt | |
Selbstbehalt | kein Selbstbehalt |
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Bewertungen
3 Werktage nach Buchung bzw. bis 30 Tage vor Reisebeginn
Den Corona-Reiseschutz müssen Sie bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschliessen. Liegen zwischen Reisebeginn und Reisebuchung mehr als 30 Tage und schliessen Sie die Versicherung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung ab, besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.
Sie können den Corona-Reiseschutz nachträglich zu einer bestehenden Annullations-/ Reiseabbruchversicherung (Einmal- oder Jahresversicherung) der HanseMerkur hinzubuchen. Bei einem Neuabschluss der Einmal- oder Jahresreiseversicherung kann der Corona-Reiseschutz als Add-On hinzugebucht werden.
Einmalversicherung inklusive Corona-Reiseschutz neu abschliessen
Corona-Reiseschutz zu einer bestehenden Reiseversicherung hinzubuchen
Nur bei persönlicher Quarantäne
Wir leisten, wenn für Sie oder eine Risikoperson persönlich Quarantäne angeordnet wird. Wir leisten nicht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird. Beispielsweise aufgrund behördlich angeordneter lokaler, regionaler oder überregionaler Quarantäne-Maßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.
Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis
Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:
Lesen Sie hier detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Schaden melden.
Mitreisende und häusliche Gemeinschaft
Zu den Risikopersonen zählen:
Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Versichert sind bis zu 6 Personen (bei Familientarifen nicht mehr als 2 Familien)
Personen, die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft leben
Wählen Sie bei der Buchung bequem aus folgenden Zahlungsarten aus:
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