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  • Corona-Reiseschutz

Corona-Reiseschutz – Zusatzversicherung bei Annullation & Reiseabbruch

Corona-Reiseschutz

Corona-Reiseschutz

  • Schutz bei häuslicher Quarantäne & Transportverweigerung
  • Weltweit gültig
  • Optimale Ergänzung zur Reiseversicherung
Nachträglich buchen**Neu abschliessen**
Ab CHF
20.-
je Reise*
Schnelleinstieg
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Ihre Vorteile

Planen Sie Ihre Reise ohne Risiko mit dem speziellen Corona-Reiseschutz der HanseMerkur – und geniessen Sie die Vorfreude auf die kommenden Ferien. Der Corona-Schutz ist als Add-On zu unseren Produkten mit Annullations- und Reiseabbruchversicherung buchbar. Mit der Zusatzversicherung bekommen Sie Ihre Annullierungskosten und/oder Reise-Mehrkosten bei Verdacht auf eine Infektion oder bei einer Erkrankung an COVID-19 zurück.

  • Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Massnahme oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Bei Verweigerung der Beförderung bzw. des Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise
* Beispielprämie bei einem Reise­preis bis CHF 500
** Schließen Sie den Corona-Reiseschutz zusammen mit Ihrer „Travel“-Reiseversicherung oder nachträglich ab

Tarifübersicht

Corona-Reiseschutz
Leistungsbeschreibung
Download PDF
Zusatzschutz Annullationsversicherung
Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung
Zusatzprodukt
Nur in Verbindung mit einer Annullations- & Reiseabbruchversicherung der HanseMerkur für die selbe Reise gültig
Geltungsbereich
Weltweit
Maximale Reisedauer
45 Tage
Anzahl der versicherten Reisen
1 Reise
Preisübersicht
Download PDF
Zahlungsweise
Einmalig bei Abschluss

Beispielpreis Corona-Reiseschutz (bei nachträglicher Buchung)

(Beispielprämie bei einem Reisepreis bis CHF 500)

CHF 20 

Prämie berechnen

Beispielpreis Reiseversicherung & Corona-Reiseschutz (bei Neuabschluss)

(Beispielprämie bei einem Reisepreis bis CHF 500) 

CHF 45 

Prämie berechnen

Auf einen Blick – die wichtigsten Leistungen

Corona-Zusatzschutz Annullationsversicherung
Leistungsmerkmale Corona-Zusatzschutz Annullationsversicherung
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der vertraglich geschuldeten Annullationskosten aus versichertem Grund
Ersatz der vertraglich geschuldeten Annullationskosten aus versichertem Grund
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
Bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreisemehrkosten
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise
Bei Umbuchung der Reise
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und daraus resultierende häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Massnahme oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und daraus resultierende häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Massnahme oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
Verweigerte Beförderung oder verweigertes Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn).
Verweigerte Beförderung oder verweigertes Betreten des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise (Reisebeginn)
Selbstbehalt
Selbstbehalt Kein Selbstbehalt
Corona-Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung
Leistungsmerkmale Corona-Zusatzschutz Reiseabbruchversicherung
Bei Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
Erstattung bei Schiffsreisen
Erstattung bei Schiffsreisen Maximal CHF 1.200
Bei verspäteter Rückreise
Bei verspäteter Rückreise
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Erstattung der zusätzlichen Kosten für die Unterkunft bis zur Höhe der Versicherungssumme.
Versicherte Gründe
Versicherte Gründe
Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und daraus resultierende Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Massnahme oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)
Verdacht auf eine Infektion oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und daraus resultierende Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Massnahme oder eine Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt)
Verweigerte Beförderung am Tag der Rückreise (Reiseende) durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal).
Verweigerte Beförderung am Tag der Rückreise (Reiseende) durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal).
Selbstbehalt
Selbstbehalt kein Selbstbehalt

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Fragen und Antworten

Wann muss ich den Corona-Zusatzschutz abschliessen?

3 Werktage nach Buchung bzw. bis 30 Tage vor Reisebeginn

Den Corona-Reiseschutz müssen Sie bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abschliessen. Liegen zwischen Reisebeginn und Reisebuchung mehr als 30 Tage und schliessen Sie die Versicherung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung ab, besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

Sie können den Corona-Reiseschutz nachträglich zu einer bestehenden Annullations-/ Reiseabbruchversicherung (Einmal- oder Jahresversicherung) der HanseMerkur hinzubuchen. Bei einem Neuabschluss der Einmal- oder Jahresreiseversicherung kann der Corona-Reiseschutz als Add-On hinzugebucht werden.

Einmalversicherung inklusive Corona-Reiseschutz neu abschliessen

Corona-Reiseschutz zu einer bestehenden Reiseversicherung hinzubuchen

Bin ich abgesichert, wenn ein komplettes Land oder Kanton unter Quarantäne gestellt wird?

Nur bei persönlicher Quarantäne

Wir leisten, wenn für Sie oder eine Risikoperson persönlich Quarantäne angeordnet wird. Wir leisten nicht, wenn Ihnen oder einer Risikoperson eine Abreise, Einreise, Weiter- bzw. Durchreise nicht möglich ist bzw. nicht erlaubt wird. Beispielsweise aufgrund behördlich angeordneter lokaler, regionaler oder überregionaler Quarantäne-Maßnahmen oder Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.

Welche Unterlagen reiche ich im Schadenfall ein?

Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis

Im Schadenfall benötigen wir folgende Unterlagen und Angaben von Ihnen:

  • Kopie der Buchungsbestätigung
  • Kopie des Versicherungsnachweises
  • Adressdaten des Versicherungsnehmers
  • Bankverbindung für Erstattungen
  • Arztzeugnis

Lesen Sie hier detaillierte Informationen darüber, wie Sie einen Schaden melden.

Wer sind die Risikopersonen?

Mitreisende und häusliche Gemeinschaft

Zu den Risikopersonen zählen:

  • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Versichert sind bis zu 6 Personen (bei Familientarifen nicht mehr als 2 Familien)

  • Personen, die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft leben

Wich­tige Doku­mente zum Down­load

Preisübersicht

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

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