Die Corona-Pandemie beeinflusst unser Reiseverhalten sehr stark: Viele Reisende fürchten, ihre Ferien aufgrund einer möglichen Quarantäne annullieren oder abbrechen zu müssen. Damit Sie im Fall einer Erkrankung an Covid-19 abgesichert sind, raten wir zum Abschluss einer Annullations- und Reiseabbruchversicherung. Für eine noch umfassendere Absicherung empfehlen wir den neuen Corona-Schutz: Mit diesem erhalten Sie u.a. die Folgekosten bei einer möglichen Quarantäne oder Transportverweigerung zurück. Wie das funktioniert? Buchen Sie den Corona-Schutz einfach zu Ihrer Annullations- oder Reiseabbruchversicherung hinzu.
Sehen Sie in unserem Versicherungsvergleich auf einen Blick, welche Corona-Absicherungen unsere klassischen Reiseversicherungen enthalten und welche Zusatzleistungen der Corona-Schutz bietet.
Annullationsversicherung | Standard-Leistungen | Corona-Schutz |
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Covid-19 als unerwartete schwere Erkrankung | - | |
Häusliche Isolation (Quarantäne) aufgrund behördlicher oder ärztlicher Anordnung, Ausnahme: lokale, regionale oder überregionale Anordnungen | - | |
Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hinreise | - | |
Details | Details |
Reiseabbruchversicherung | Standard-Leistungen | Corona-Schutz |
---|---|---|
Covid-19 als unerwartet schwere Erkrankung | - | |
Häusliche Isolation (Quarantäne) auf Grund behördlicher oder ärztlicher Anordnung Ausnahme: lokale, regionale oder überregionale Anordnungen | - | |
Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Abreise | - | |
Rückreise-Mehrkosten für Mitreisende bei Verdacht oder einer Erkrankung an Covid-19 | - | |
Kostenerstattung bei verlängertem Aufenthalt verursacht durch Quarantäne aufgrund von Verdacht oder einer Infektion mit Covid-19 | - | |
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Reisen während der Corona-Pandemie? Leider schwingt bei jeder Reisebuchung das Risiko mit, die bevorstehenden Ferien womöglich annullieren oder abbrechen zu müssen. Um gegen die Folgekosten bei Annullierung oder Abbruch abgesichert zu sein, schützt Sie unsere Annullations- und Reiseabbruchversicherung – z. B. inkludiert in unseren Reiseversicherungspaketen "Travel" und "Travel Europe". Im Falle einer Erkrankung an Covid-19 leistet sowohl die Annullations- als auch die Reiseabbruchversicherung Erstattung. Möchten Sie darüber hinaus bei einer möglichen Quarantäne (aufgrund behördlicher oder ärztlicher Anordnung) versichert sein, empfehlen wir den Abschluss des speziellen Corona-Reiseschutzes.
Müssen Sie Ihre Ferien aufgrund einer behördlich oder ärztlich angeordneten Quarantäne annullieren oder abbrechen, sichert Sie der Corona-Schutz der HanseMerkur finanziell ab. Untersagen Ihnen berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal oder Vermieter) am Tag der Hin- oder Abreise die Beförderung oder das Betreten Ihres versicherten Mietobjektes, erstatten wir Ihnen innerhalb des Corona-Schutzes anfallende Annullierungs- oder Mehrkosten.
Als Ergänzung zur Reiseabbruchversicherung erhalten Sie mit dem Corona-Schutz ausserdem die Rückreise-Mehrkosten für Mitreisende bei Verdacht oder einer Erkrankung an Covid-19 zurück. Sie müssen sich am Ferienort aufgrund von Verdacht oder einer Infektion mit Covid-19 in Quarantäne begeben und dadurch Ihren Aufenthalt verlängern? In diesem Fall erstatten wir Ihnen die damit verbundenen Mehrkosten.