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Glossar – Versi­che­rungs­be­griffe von A bis Z

Buchstabe A

Abschlussfrist

Für Produkte mit Annullationsversicherung (Reiserücktrittsversicherung) gilt eine Abschlussfrist von 30 Tagen nach Reisebuchung. Versicherungen für ausländische Gäste können bis zu 5 Tage nach der Einreise in die Schweiz abgeschlossen werden. Alle anderen Reiseversicherungen sind jederzeit vor Reiseantritt buchbar (mit oder nach der Reise­buchung).

Der Versicherungsschutz der Annullationsversicherung beginnt mit Zustellung der Versicherungspolice. Bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz ebenfalls mit Zustellung der Versicherungspolice, frühestens jedoch mit Antritt der versicherten Reise.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) regeln Rechte, Pflichten und Obliegenheiten der HanseMerkur International AG und des Versicherungsnehmers. Ausserdem finden sich hier Regelungen zu Beginn, Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes. Eine genaue Leistungsbeschreibung (Inhalt, Umfang, versicherte Ereignisse) und ggf. Festlegung der Risikopersonen sind ebenfalls Teil der Versicherungsbedingungen.

Sie finden die Versicherungsbedingungen jeweils auf unseren Produktdetailseiten oder im Downloadcenter. Ausserdem stellen wir sie Ihnen im Buchungsprozess und nach dem Online-Abschluss der Versicherung zur Verfügung.

Annullationsversicherung

Bei Nichantritt der Reise werden vertraglich geschuldete Annullierungskosten aus versichertem Grund ersetzt. Die Annullationsversicherung umfasst darüber hinaus folgende Leistungen:

  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung

Bei verspätetem Reiseantritt:

  • Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen

Bei Umbuchung der Reise:

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis CHF 30 bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt

Versicherte Gründe:

  • Krankheit, Unfall, Tod, Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Organspende/ -empfang
  • unerwartete, akute Verschlimmerung einer chronischen Erkrankung
  • erheblicher Schaden am Eigentum (ab CHF 2'500) der versicherten Person
  • unerwartete gerichtliche Vorladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung
  • Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsplatzwechsel
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule bzw. Universität
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Reisewarnung einer offiziellen Stelle
  • Diebstahl des Reisepasses oder der Identitätskarte, sofern der Reiseantritt dadurch verunmöglicht wird
  • Einberufung zum Militär- oder Zivildienst
  • Scheidungsklage bzw. Auflösung der Lebensgemeinschaft
  • Katastrophenhilfe als Mitglied von Feuerwehr oder Rettung
  • Fahruntüchtigkeit des Privatfahrzeugs durch Unfall oder Panne

Die Annullationsversicherung ist Teil der Jahresversicherung Travel 365, als auch der Einmalversicherung Travel.

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