Als Reise gilt ein mehr als einen Tag dauernder Aufenthalt ausserhalb des gewöhnlichen Wohnortes oder ein Aufenthalt von kürzerer Dauer an einem mindestens 25 km vom zivilrechtlichen Wohnsitz entfernten Ort unter Ausschluss von Arbeitswegen.
Eine Reise gilt als abgebrochen, wenn der geplante Aufenthalt vorzeitig beendet wird, um nach Hause zurückzureisen (z. B. bei Krankheit). Die dadurch anfallenden Kosten (z. B. für die Umbuchung des Fluges) können mit einer Reiseabbruch-Versicherung abgesichert werden.
Den Reisepreis benötigen wir zur Berechnung der Prämie. Bitte addieren Sie alle Kosten, die im Rahmen Ihrer Reise anfallen, z. B. Kosten für Hotel, Flug, Mietwagen etc.
Risikopersonen sind folgende Angehörige der versicherten Person:
Weitere mögliche Risikopersonen sind:
Erweiterung der Risikopersonen