Der Versicherungsschutz der Annullierungs-Versicherung, der Bestpreis-Garantie und des Freizeitschutzes beginnt mit Zusendung der Versicherungspolice. Bei allen anderen Versicherungen beginnt der Versicherungsschutz ebenfalls mit Zusendung der Versicherungspolice, frühestens jedoch mit Antritt der jeweils versicherten Reise, und bei der Heilungskosten-Versicherung zusätzlich erst mit dem Grenzübertritt ins Ausland.
Die Begriffe Bergung und Rettung werden oft synonym verwendet, haben im Rettungswesen aber eine unterschiedliche Bedeutung und werden bei der Erstattung von Kosten unterschiedlich behandelt. Eine Bergung liegt vor, wenn eine Person aus einer nicht akut lebensbedrohlichen Situation befreit wird. Eine Rettung liegt vor, wenn eine Person, in der Regel durch einen Rettungsdienst, aus akuter Lebensgefahr befreit wird.