Eine versicherte Person oder eine Risikoperson gilt als tauchunfähig, wenn sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr an geplanten Tauchgängen teilnehmen kann. Für die gebuchte Reise besteht Versicherungsschutz, wenn mindestens ein Tauchgang vorgesehen ist und die Tauchunfähigkeit nicht bereits bei Reisebuchung vorliegt.